Notrufe ohne Notfall

Rettung will Patienten zum Hausarzt schicken

Österreich
23.10.2019 11:05

Mehr Kompetenzen und Befugnisse für Rettungskräfte, das hat jetzt der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes gefordert. Konkret geht es Gerry Foitik darum, Patienten bei einem 144-Einsatz beispielsweise nach einem Checklistensystem einstufen und diese dann - statt sie wie fast immer üblich ins Krankenhaus zu bringen - bei minderschweren Erkrankungen an ihren Hausarzt verweisen zu dürfen.

Das Rettungssystem in Österreich gerät immer mehr unter Druck. Die Zahl der Einsätze nimmt kontinuierlich zu - um bis zu 50 Prozent in den vergangenen zehn Jahren. Ein Grund dafür: Immer öfter wird der Notruf 144 gewählt, obwohl eigentlich kein Notfall vorliegt.

(Bild: ANDI SCHIEL (Symbolbild))

Einsatz wegen Bronchitis
„Es ruft einer an und sagt, er kriegt keine Luft. Da stellen wir dann fest, er hat eine Bronchitis und 37,6 Temperatur“, schilderte Foitik im Ö1-„Morgenjournal“ am Mittwoch einen prototypischen Fall. Ein solcher Patient müsste nun nicht zwingend ins Spital, jedenfalls nicht aus gesundheitlichen Gründen. Dennoch enden aber solche Einsätze fast immer mit einem Krankentransport in die nächste Klinik, weil die Krankenkassen andernfalls nämlich nicht zahlen würden, beklagt Foitik.

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Rettungseinsätze sollen als Gesundheitsdienstleistung anerkannt werden.

Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant

Checklistensystem soll helfen
Eine mögliche Lösung: Der Bundesrettungskommandant schlägt vor, ein Checklistensystem für die Rotkreuz-Teams zu erstellen, sodass diese entscheiden können, ob tatsächlich ein Akutfall vorliegt und der Patient in eine Ambulanz gebracht werden muss. Andernfalls könne man dann sagen: 
„Geh doch zu deinem niedergelassenen Arzt“, so Foitik. Dort solle man sich gut untersuchen, entsprechende Medikamente verschreiben und sich gegebenenfalls krankschreiben lassen.

Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des österreichischen Roten Kreuzes (Bild: Novartis Austria)
Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des österreichischen Roten Kreuzes

Gesetzesänderungen nötig
Dazu bedürfe es aber zwei Gesetzesänderungen: Im Sanitätergesetz müssten die Befugnisse und Kompetenzen der Helfer neu definiert bzw. eben ausgeweitet werden, hieß es in dem ORF-Bericht. Außerdem müsste das Sozialversicherungsgesetz angepasst werden, sodass der Rettungseinsatz generell als Gesundheitsdienstleistung anerkannt und bezahlt würde - und nicht als bloßer Transport gelte.

20 bis 30 Prozent weniger Spitalsfahrten
Seitens des Roten Kreuzes rechnet man damit, dass dadurch 20 bis 30 Prozent weniger Menschen in den ohnehin schon oft überfüllten Ambulanzen landen würden. Das würde einerseits die Spitäler entlasten, andererseits auch den Patienten oft stundenlange Wartezeiten ersparen.

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