Beautysalon verklagt

Trotz Verbot: Falten-Spritze injiziert

Steiermark
23.09.2019 06:40
Um lästige Falten aus dem Gesicht, Fett von Bauch und Oberschenkel zu verbannen, vertrauen Patienten oftmals auf die Behandlung mit Hyaluron, Botox oder Kälteplatten. Diese Therapien sind aber ausschließlich Ärzten vorbehalten. Ein steirischer Kosmetikbetrieb hielt sich nicht daran – die Ärztekammer hat geklagt.

„Die Falten und das Fett müssen weg“, denken sich viele und begeben sich in Behandlung. Doch Vorsicht: Gewisse Therapien dürfen ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden. Ein steirisches Schönheitsinstitut hat das ignoriert und Botox-, Hyaluronspritzen- und die sogenannte Cryo4S-Kälteplattentechnik angeboten und durchgeführt.

Gefährliche Nebenwirkungen
Bei der Kühlplattentherapie wird die Haut für etwa eine Stunde auf fast null Grad heruntergekühlt. Elektronisch gesteuerte Muskelstimulationen fördern zusätzlich das Auflösen der Fettzellen. Als Nebenwirkungen können Schmerzen, Sensibilitäts-, Durchblutungsstörungen und weitere Probleme auftreten. Dass auch hier nur ein Arzt werken darf, steht laut Gerichtsgutachter außer Frage.

Ärztekammer klagte Schönheitsfirma
Es gibt aber noch einen „Schönheitsfehler“: Das Unternehmen hätte für solche Behandlungen nicht nur Ärzte benötigt, sondern auch eine krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung gemäß dem steiermärkischen Krankenanstaltengesetz.

Die Ärztekammer hat davon Wind bekommen und zivilrechtlich auf Unterlassung geklagt. Das Urteil, nicht rechtskräftig: Das Unternehmen hat die Behandlungen einzustellen und darf auch nicht mehr dafür werben.

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