Die Bekanntgabe Ihres
Bundeslandes hilft uns, Sie mit noch regionaleren Inhalten zu versorgen.
„Wenn es einen Antrag im Parlament gibt, fordere ich auch eine explizite Ausnahme für Salzburg ein“, sagt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP). Zuvor hat der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter einen Antrag für die Aufhebung der Vignettenpflicht zwischen der Staatsgrenze und Kufstein, angekündigt.
Die Tiroler begründen das mit unzumutbare Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit der Verkehrs- und Versorgungssicherheit durch die Maut-Flüchtlinge. Diese würden weiters zu unzumutbaren Lärmbelästigung und Luftverschmutzung führen.
Probleme, die rund um Salzburg bestens bekannt sind. Besonders Tagestouristen, die sich eine Vignette sparen wollen, belasten Liefering, Taxham und Maxglan besonders stark. Zum Teil sind 40 Prozent Mautflüchtlinge unterwegs.
Ähnlich sieht es in den Umlandgemeinden Wals und Grödig aus. „Ich fordere daher vom Bund, dass für die Salzburger Stadtautobahn eine Ausnahme von der Vignettenpflicht verankert wird, um die Orte entlang der Autobahn wesentlich zu entlasten“, so Schnöll.
Ein Korridor zwischen Salzburg-Süd und -Nord
Konkret geht es bei der Forderung um die Abschnitte der Westautobahn vom Grenzübergang bis Salzburg-Nord und auf der Tauernautobahn vom Knoten Salzburg bis Salzburg-Süd. Ein mautfreier Korridor würde verhindern, dass Maut-Flüchtlinge bereits auf deutscher Seite die Autobahn verlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Ihnen auch weiterhin vollen Zugriff auf unser Angebot zu ermöglichen.
Um Ihnen redaktionelle Inhalte detailliert und umfangreich aufzubereiten und so Ihr Leseerlebnis zu verbessern, nutzen wir Beiträge aus sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und anderen Applikationen (z. B. Google Maps).
Durch die Nutzung von Cookies, JavaScript und ähnlichen Technologien haben wir mit unseren qualifizierten Partnern die Möglichkeit, Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen.
Sollten Sie die Verarbeitung Ihrer Daten reduzieren wollen, können Sie uns auch als ePaper oder Printausgabe lesen. Weiter zum Abo-Shop.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation und den Cookie-Informationen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.