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7 Fragen und Antworten zum neuen Online-Banking

Steiermark
05.09.2019 08:59

750.000 Steirer erledigen laut Zahlen der Raiffeisen ihre Bankgeschäfte im Internet, 60 Prozent davon bereits am Smartphone. Ab 14. September kommen große Veränderungen auf sie zu: Da tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Online-Banking sicherer machen soll. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das vor allem: Umlernen und neue Apps installieren. Dafür haben es Hacker und Betrüger künftig schwerer. Was es mit pushTAN und Co. auf sich hat - hier lesen Sie die sieben wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Was besagt die neue EU- Verordnung?
PSD 2 (Payment Service Directive) nennt sich die neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste. Sie soll ab 14. September für mehr Sicherheit bei Zahlungen im Internet sorgen. Um in Zukunft den Kontostand abzurufen oder etwas zu überweisen, müssen zwei von drei Sicherheitsfaktoren aus verschiedenen Kategorien erfüllt sein. Diese lauten: Kategorie „Haben“ - eine Bankomatkarte oder eine registrierte App; Kategorie „Wissen“ - einen PIN-Code oder ein Passwort; und zuletzt die Kategorie „Sein“ - damit ist eine Erkennung am Smartphone durch Fingerabdruck oder ein Gesichts-Scan gemeint. Es soll vermieden werden, dass alle relevanten Informationen auf dem gleichen Kanal gespeichert sind - das macht es Hackern nämlich leicht.

2. Was bedeutet das für die Konsumenten?
Vor allem Umlernen, neue Apps installieren und ein paar Codes mehr merken. Kunden gewinnen dadurch aber mehr Sicherheit. Sandra Battisti vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark schätzt die neue Regelung grundsätzlich positiv ein: „In Missbrauchsfällen ist der Konsument nicht mehr so sehr in einer Beweislast. Der Kunde wird durch dieses Gesetz besser geschützt. Banken müssen im Betrugsfall eher haften.“ Gerade im Online-Bereich komme es laut Battisti zu vielen Betrugsfällen. Und die können einiges an Geld kosten.

3. Was ändert sich bei Online-Banking am Computer?
Das ist noch immer möglich, allerdings reichen dazu ab 14. September die Verfügernummer und ein Code nicht mehr. Um durch zwei getrennte Kanäle für Sicherheit zu sorgen, muss man ein neues Programm am Computer oder die App am Smartphone installieren. Die Alternative dazu sind cardTAN-Lesegeräte. Die sind direkt bei den Banken erhältlich.

4. Was ändert sich für App-Nutzer?
Nicht viel. Als Raiffeisen-Kunde benötigt man eine neue „Elba“-App und bei der Steiermärkischen eine zusätzliche App namens „s Identity“. Überweisungen kann man dann entweder per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder - wer ein Smartphone ohne diese Funktionen hat - mit einem selbstgewählten PIN-Code freigeben.

5. Was wird aus der alten smsTAN?
TAN-Codes, die via SMS versendet werden, haben ausgedient, zumindest bei der Raiffeisen und Steiermärkischen Sparkasse. Dasselbe gilt für ausgedruckte TAN-Codes. Diese über SMS zu schicken sei zwar prinzipiell nicht unsicher, sagt Konsumentenschützerin Battisti, aber wenn sich alle Infos auf einem Kanal befinden, sei das gefährlicher. Ein Fingerabdruck oder Gesichtsscan hingegen sei schwerer abzufangen. „Betrüger bekommen eine Hürde mehr.“

6. Was genau ist der Unterschied zwischen smsTAN und pushTAN?
Die neue pushTAN, wie etwa Raiffeisen sie verwendet, wird über das Internet und nicht über SMS versendet. Sie geht direkt von der Bank an den Kunden, und zwar nur auf das Smartphone, auf dem die App tatsächlich installiert ist. Das mache es für Hacker schwerer, Informationen zu bekommen, sagt Johannes Derler von der Raiffeisen-Landesbank Steiermark.

7. Was ändert sich bei Überweisungen mit Zahlschein?
Wer seine Bankgeschäfte persönlich vor Ort erledigt, für den ändert sich nichts.

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