Der seit 2001 hier lebende Kurde (25) war – wie auch der im April Freigesprochene – im Jänner 2018 bei einer Demo beim Hauptbahnhof. Und auch auf einem Foto, das bereits im April Prozess-Thema war und zu einer Anklage nach dem Terror-Paragrafen geführt hatte. Er selbst hatte die Fahne nicht mal in der Hand.
Ein Vorsatz fehlt
Der zweite Vorwurf datiert von März 2017: Bei einem Fest der kurdischen Community in der ARGE soll er die PKK-Fahne zur Schau gestellt haben. Was so nicht stimmt, wie Verteidiger Gerhard Mory aufzeigte: Ein Besucher drückte ihm die Fahne in die Hand, gezeigt habe er sie nicht. „Es ist nicht nachweisbar, dass er für die PKK Flagge zeigen wollte“, unterstrich Mory einen fehlenden Vorsatz.
Dem folgte auch der Schöffensenat: Freispruch, nicht rechtskräftig.
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