Zwei Jahre Gefängnis

“Knüppeldickes” Urteil für jungen Alko-Todeslenker

Steiermark
22.04.2010 18:27
Weil er im vergangenen Herbst zwei junge Frauen mit dem Auto angefahren und getötet hatte, ist ein 19-jähriger Steirer am Donnerstag in Graz vor Gericht gestanden. Er hatte sich bei einem Fest in der Oststeiermark betrunken und sich hinters Steuer gesetzt - obwohl er nicht einmal einen Führerschein besaß. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft und ist nicht rechtskräftig.

Der 19-Jährige war beim Prozess zwar sehr blass, zeigte aber keinerlei Gemütsregung. Während im kleinen Verhandlungssaal die Eltern der beiden verstorbenen Frauen immer wieder in Tränen ausbrachen, schwieg der Angeklagte die meiste Zeit über. "Ich habe kein reumütiges Geständnis gehört, es gab auch keine Entschuldigung. Ich habe selten jemand so gleichgültig gesehen", empörte sich der Anwalt der Angehörigen.

Die beiden Opfer im Alter von 20 und 24 Jahren waren damals in Vorau kurz nach Mitternacht auf dem Heimweg von einem Fest, als der Angeklagte im Auto seiner Freundin dahergerast kam. In einer Kurve verlor er die Herrschaft über das Fahrzeug und fuhr einfach geradeaus weiter - genau in eine Gruppe von Fußgängern. Die beiden Frauen starben, ein Mann wurde verletzt. Der Lenker rannte davon und versteckte sich in einem Acker, wo er kurze Zeit später von der Polizei gefunden wurde. Der Bursche hatte zum Zeitpunkt des Unfalls rund 1,9 Promille Alkohol im Blut.

Urteil als Warnung für Jugendliche
"Sie haben den Tod von zwei Menschen auf dem Gewissen, eine Strafe für so etwas wird es nie geben," so Richter Raimund Frei eindringlich zum Angeklagten. "Auch als Staatsanwalt steht man dem Ganzen bestürzt und fassungslos gegenüber", meinte Ankläger Hansjörg Bacher, der eine strenge Strafe forderte. "Die Jugendlichen sollen wissen: Wenn so etwas passiert, kommt es knüppeldick." Das Urteil lautete schließlich auf zwei Jahre unbedingte Haft. "Man muss der Öffentlichkeit mitteilen: So darf man nicht in ein Auto einsteigen", begründete der Richter. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit.

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