Normalerweise ist Fans kein Ticket zu teuer, wenn es um Auftritte ihrer Lieblinge geht. Aber die Ticketplattform hat den Bogen überspannt. In Linz strebte Rechtsanwalt Johannes Hintermayr im Namen der Kabarettisten Monika Gruber und Viktor Gernot sowie für eine Veranstaltungsagentur Prozesse gegen das Portal an. Und erzielte in erster Instanz einen Erfolg. Die Schweizer müssen in Zukunft die Identität der Kartenverkäufer offenlegen. „Damit kann auch gegen Ticketverkäufer vorgegangen werden.“ Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
Weit überhöhte Preise
Das Geschäftsmodell von Viagogo ist ähnlich wie bei anderen Onlinemärkten. Privatpersonen kaufen Kabarett-, Konzert- oder Theaterkarten und bieten sie online zum Weiterverkauf an. Allerdings zu weit überhöhten Preisen, so Hintermayrs Klage. Mit dem Linzer Urteil können Geschädigte nun aber gegen die Verkäufer vorgehen. Die Kritik führte auch zum Anzeige-Verbot auf Google. Und weiteres Ungemacht droht Viagogo, das seinen Sitz in Genf hat, durch Klagen u. a. in Deutschland.
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