In einem Prozess um nicht ordnungsgemäß vergebene Kfz-Pickerln sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt die Urteile gefallen. Ein Kfz-Meister wurde zu 3.000 Euro Geldstrafe und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, zwei Heeresbedienstete erhielten Diversionen, sie müssen je 3.750 Euro Geldbuße zahlen. Ein weiterer Bundesheerangehöriger wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Prozess hatte bereits im heurigen März begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte, vertreten durch Tanja Wohlgemuth, den vier Männern Amtsmissbrauch in zahlreichen Fällen zur Last gelegt. Von 2006 bis 2017 sollen rund 600 Pickerln nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sein. Schauplätze waren eine Kaserne und eine Kfz-Werkstätte in Klagenfurt. Bei den drei mittlerweile suspendierten Beamten handelte es sich um Prüfmeister der Heereslogistik und ermächtigte Prüfer nach dem Kraftfahrgesetz. Sie traten an den Kfz-Meister heran, ob er die Pickerlüberprüfungen für Heeresangehörige und deren Familienmitglieder und Freunde zu einem günstigen Preis durchführen könnte. Dazu machten die drei Beamten im Heereslogistikzentrum mit den dort vorhandenen und geeichten Geräten selbst einige Überprüfungen, wie die Ermittlung der Abgas- oder Bremswerte. Diese Ergebnisse legten sie auf den Beifahrersitz der Autos, der Kfz-Meister übernahm die Daten ungeprüft in sein Gutachten und führte die restlichen Tests durch.
Nur Formvorschriften-Verletzung
Am Freitag wurden noch Zeugen gehört, bevor der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann das Urteil fällte. Den Schuldspruch gab es aber nicht wegen der großen Mehrzahl der Fälle: „Ohne Überprüfung ein Pickerl zu vergeben, ist Amtsmissbrauch. Aber die Überprüfungen wurden ja gemacht und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie falsch waren. Es mögen zwar Verletzungen von Formvorschriften gewesen sein, die disziplinar-, dienst- oder verwaltungsrechtlich relevant sind, aber strafrechtlich sind es diese Fälle nicht.“ Laut Zeugenaussagen von Sachkundigen seien die Überprüfungen der Heeresbediensteten so sicher gewesen, wie wenn sie der Kfz-Meister selbst durchgeführt hätte.
Blanko-Pickerln
Anders sehe es in einigen Fällen aus, die dem Kfz-Meister und zwei der Heeresbediensteten angelastet wurden, weshalb es den Schuldspruch und die Diversionen gab: So hatte der Werkstätteninhaber zehn Pickerl für Pkw mit schweren Mängeln ausgestellt, im Vertrauen darauf, dass diese Mängel im Nachhinein behoben werden. „Man kann auch in einem Amt nicht eine Bestätigung für etwas ausstellen, was noch nicht passiert ist“, begründete Roßmann. In drei Fällen habe der Kfz-Meister Blanko-Pickerln für Motorräder ausgestellt, die er gar nicht gesehen hatte. Die drei Angeklagten erklärten, sie seien einverstanden mit Urteil und Diversionen, Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).