Bedingter Vergleich

Kehrt in Natters Friede im Flutlicht-Streit ein?

Tirol
25.06.2019 14:00
Ein Nörgler, der übertreibt? Oder wird das Haus neben dem Fußballplatz in Natters tatsächlich oft in unzumutbarer Intensität vom Flutlicht angestrahlt? Um die Fragen dreht sich seit längerem ein Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck. Nach einem Umbau wackelt nun ein möglicher Vergleich an den Gutachterkosten.

„Mein Haus steht im Scheinwerferlicht wie der Ziegelstadl“, begründete ein gebürtiger Niederösterreicher schon im Jänner 2018 seinen Kampf gegen die Flutlichtanlage. Dass die Spieler des FC Natters in den vergangenen Jahren durchaus erfolgreich kickten und der Nachwuchs engagiert bei der Sache ist, beeindruckt den Anrainer wenig.

Das Hauptproblem ist ein Mast mit vier Leuchten zwischen Naturrasen- und Kunstrasenplatz. „Die Bestrahlung wurde in den vergangenen Jahren schlimmer“, empfindet der Anrainer. Für Vertreter des Fußballvereins und der Gemeinde ist dies reine Einbildung. „Die Lichteinstellung ist seit dem Jahr 2002 dieselbe.“

Gemeinde lässt neue Leuchten montieren
Da ein Gutachten aber zu dem Schluss kam, dass die Grenzwerte bezüglich der psychologischen Blendung und der Aufhellung der betroffenen Räume geringfügig überschritten sind, sicherte Bürgermeister Karl-Heinz Prinz zu, für über 20.000 Euro neue Leuchten am störenden Mast Nummer eins zu installieren. „Diese werden wohl noch diese Woche montiert“, versicherte der Dorfchef am Montag im Verhandlungssaal.

Wunsch nach einem Rechtsfrieden ist groß
Wer nun glaubt, dass einem Vergleich nichts mehr im Weg steht, der irrt. Zwar stimmten die beklagten Parteien zu, künftig die Beleuchtung des Hauses dahingehend einzuschränken, dass man sich an die gesetzlichen Normen hält, bei der Debatte um die Prozesskosten wurden aber erneut „Giftpfeile“ geschossen. Genau geht es um rund 8000 Euro für den Gutachter. „Die Gemeinde hat mit der Anschaffung der neuen Leuchten schon viel Geld ausgegeben, ohne dass man dazu verpflichtet war“, meinte ihr Anwalt. „Daher sehen wir nicht ein, dass wir auch noch die Hälfte der Gutachtenskosten tragen sollen.“ Den Vorschlag, dass die Gemeinde ein Drittel übernimmt, schmetterte der Anwalt des Nachbarn ab.

Der Bürgermeister muss nun im Gemeinderat eruieren, ob man die knapp 4000 Euro übernehmen will und dem bedingt geschlossenen Vergleich zustimmen wird. Der Zusatz im Vergleich, dass die Streitparteien künftig um einen nachhaltiger Rechtsfrieden bemüht sind und respektvoll miteinander umgehen wollen, soll die Gemeinderäte positiv stimmen.

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