Republik gerügt

Unfruchtbares Paar diskriminiert: 10.000 € Strafe

Steiermark
02.04.2010 18:27
Diese Entscheidung dürfte einen enormen Wirbel ins "System" bringen: Ein Bregenzer Anwalt hat sich für ein steirisches Paar an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, weil dieses vom Verbot der Eizellen- und Samenspende bei künstlicher Befruchtung betroffen war - und der Experte bekam Recht.

Das steirische Paar hatte sich Kinder gewünscht - weil medizinisch nicht anders möglich, über eine Eizellen- bzw. Samenspende via künstlicher Befruchtung. Das ist aber in Österreich verboten. Mit einem weiteren betroffenen Paar aus Vorarlberg brachten sie daher eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, diese wurde allerdings abgewiesen.

Das Gericht stützte sich auf die österreichische Gesetzgebung, die Befruchtungen mit gespendetem Samen zwar in der Gebärmutter zulässt, aber nicht im Reagenzglas, also in vitro. Es bekräftigte auch das generelle Verbot von Eizellen-Spenden. Zum einen sollten damit "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert werden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische und eine, die es ausgetragen habe, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus "sozial benachteiligten Schichten" unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.

Menschenrechtsgericht rügt Österreich 
Daraufhin wandten sich die Paare an den Bregenzer Europarechtsexperten Hubert Kinz. "Und ich habe mich an den europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gewandt", so der Fachmann. Dies geschah bereits im Jahr 2000 - und jetzt, nach der Verhandlung im Jahr 2009, gibt es ein Ergebnis. Nämlich "dass Österreich mit seinem Fortpflanzungsmedizingesetz die Menschenrechte beschneidet", zeigt sich Kinz zufrieden. 

Urteil binnen drei Monaten anzufechten
Fazit: Die Republik müsse - falls sie sich nicht innerhalb einer dreimonatigen Frist dagegen stellt - 10.000 Euro an Schadenersatz  bezahlen und darf solche Spenden künftig nicht mehr verbieten.
Für die kinderlosen Steirer dürfte diese Entscheidung wegen ihres Alters leider zu spät kommen. Aber Kinz sieht weltweit bahnbrechende Auswirkungen durch diese Entwicklung. "Das betrifft nicht nur Hunderte Paare jährlich in Österreich, das ändert die Rechtslage in vielen Staaten, etwa der Türkei, Spanien, Deutschland."

von Christa Blümel ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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