Reform in Graz

Mehr Österreicher haben nun Zugang zum Gemeindebau

Steiermark
19.05.2019 06:00

Ende 2017 wurden die Zugangsregeln für die rund 12.500 Gemeindewohnungen in Graz geändert. Das Ziel: Österreicher sollten bessere Chancen haben, eine Wohnung zu ergattern. Dieses Ziel wurde bislang eindeutig erreicht: Der Anteil der Österreicher bei den Zuweisungen stieg binnen eines Jahrs um zwölf Prozent.

  • 772 Zuweisungen für eine Gemeindewohnung gab es in Graz im Jahr 2017, im Vorjahr waren es 757. 
  • Lag der Anteil der Österreicher, die eine Gemeindewohnung zugewiesen bekamen, im Jahr 2017 bei 57,9 Prozent (davon waren 11,9 Prozent Österreicher mit Migrationshintergrund) stieg der Anteil im Vorjahr auf 69,9 Prozent (davon 15,6 Österreicher mit Migrationshintergrund). 
  • Der Jahresvergleich noch in absoluten Zahlen: Zugewiesene Österreicher 2017 insgesamt 447; zugewiesene Österreicher im Jahr 2018 insgesamt 529.
  • Der Anteil der EU-Bürger lag 2017 bei 14,1 Prozent und 2018 bei 13,7 Prozent. 
  • Der Anteil der Konventionsflüchtlinge lag 2017 bei 13,9 Prozent und im Vorjahr dann bei 6,1 Prozent. 
  • Der Anteil der Migranten mit Daueraufenthaltsberechtigung lag 2017 bei 14,1 Prozent und ein Jahr danach bei 10,3 Prozent.

„Die neuen Richtlinien zeigen eine deutliche und erfolgreiche Wirkung, sie sind ganz eindeutig zum Vorteil für die Grazer Bürger“, so der Grazer FP-Wohnungsstadtrat Mario Eustacchio.

Reformen zeigen das gewünschte Ergebnis
 Schwarz-Blau ist in Graz mit einigen Reformen angetreten - so auch jener für den Gemeindebau. Seit Ende 2017 muss, wer um eine Gemeindewohnung ansucht, zumindest fünf Jahre in Graz gemeldet gewesen sein (zuvor ein Jahr) - oder, wenn es Wohnunterbrechungen gibt, zumindest insgesamt 15 Jahre.

Ansuchen darf auch, wer die vergangenen fünf Jahre in Graz berufstätig war. Zuvor war ein Ansuchen sofort beim Antritt eines Jobsmöglich. Asylberechtigte haben erst mit dem Titel „Daueraufenthalt EU“ Zutritt zu einer Gemeindewohnung. Asylwerber haben überhaupt keinen Zugang.

Schnellerer Zugang als Folge der Reformen
 Maximal sechs Monate wartet ein Single aktuell auf eine Gemeindewohnung - vor der Reform waren es neun bis zwölf Monate. Zwei Personen warten maximal zwei Monate - vor der Reform auch neun bis zwölf. Wohnungsstadtrat Eustacchio betont: „Wir unterscheiden jetzt genauer zwischen Zwei- und Mehrpersonenhaushalten. Durch die neuen Zugangsregeln gibt es auch weniger Ansuchen.“

Porträt von Gerald Richter
Gerald Richter
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