Ende 2017 wurden die Zugangsregeln für die rund 12.500 Gemeindewohnungen in Graz geändert. Das Ziel: Österreicher sollten bessere Chancen haben, eine Wohnung zu ergattern. Dieses Ziel wurde bislang eindeutig erreicht: Der Anteil der Österreicher bei den Zuweisungen stieg binnen eines Jahrs um zwölf Prozent.
„Die neuen Richtlinien zeigen eine deutliche und erfolgreiche Wirkung, sie sind ganz eindeutig zum Vorteil für die Grazer Bürger“, so der Grazer FP-Wohnungsstadtrat Mario Eustacchio.
Reformen zeigen das gewünschte Ergebnis
Schwarz-Blau ist in Graz mit einigen Reformen angetreten - so auch jener für den Gemeindebau. Seit Ende 2017 muss, wer um eine Gemeindewohnung ansucht, zumindest fünf Jahre in Graz gemeldet gewesen sein (zuvor ein Jahr) - oder, wenn es Wohnunterbrechungen gibt, zumindest insgesamt 15 Jahre.
Ansuchen darf auch, wer die vergangenen fünf Jahre in Graz berufstätig war. Zuvor war ein Ansuchen sofort beim Antritt eines Jobsmöglich. Asylberechtigte haben erst mit dem Titel „Daueraufenthalt EU“ Zutritt zu einer Gemeindewohnung. Asylwerber haben überhaupt keinen Zugang.
Schnellerer Zugang als Folge der Reformen
Maximal sechs Monate wartet ein Single aktuell auf eine Gemeindewohnung - vor der Reform waren es neun bis zwölf Monate. Zwei Personen warten maximal zwei Monate - vor der Reform auch neun bis zwölf. Wohnungsstadtrat Eustacchio betont: „Wir unterscheiden jetzt genauer zwischen Zwei- und Mehrpersonenhaushalten. Durch die neuen Zugangsregeln gibt es auch weniger Ansuchen.“
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