Neues Urteil

Nach Böller-Explosion: 2 Tote und 5 Schuldsprüche

Steiermark
06.05.2019 18:40
Zwei Tote forderte im November 2014 eine verheerende Explosion im südoststeirischen Kapfenstein: Ein damals 28-Jähriger hatte illegal massenweise Böller hergestellt – er und sein Vater starben. Der folgende Strafprozess musste teilweise wiederholt werden. Fünf Angeklagte wurden gestern (nicht rechtskräftig) verurteilt.

Eine mächtige Detonation erschütterte im November 2014 den beschaulichen Ort Kapfenstein, Fenster zersprangen, Dächer wurden aus der Verankerung gehoben und die Körper zweier Männer zerfetzt. Einer von ihnen, ein 28-Jähriger, hatte die Explosion ausgelöst, weil er in einem Nebengebäude illegal massenweise an Böllern bastelte. Sein Vater wurde mit in den Tod gerissen, Nachbarn hatten Glück und blieben unversehrt. Die Rettungs- und Ermittlungsarbeiten vor Ort waren lebensgefährlich, jederzeit hätte erneut etwas explodieren können – doch niemand hatte die Einsatzkräfte gewarnt.

2016 startete der Prozess am Grazer Straflandesgericht. Neun Angeklagte mussten sich damals verantworten, sie wurden schuldig gesprochen. Doch das Oberlandesgericht hob die Urteile teilweise auf.

Fünf Männer mussten ab März 2018 erneut vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Juschitz antreten. Dass der Erstangeklagte für längere Zeit hinter Gitter muss, war dessen Verteidiger bewusst. Sein Mandant hätte sich damals die fatalen Folgen seines Handelns nicht vorstellen können – auch nicht, dass er seine zwei Kinder damit gefährdete. Heute sei er sich dessen bewusst.

Verteidiger Bernhard Lehofer vertrat Vater und Sohn, zwei bekannte Geschäftsleute. Sie sollen laut Anklage die Böller abgenommen und illegal gelagert haben. Eine Gemeingefährdung könne man ihnen nicht vorwerfen, so Lehofer.

Der Schöffensenat folgte diesen Ausführungen nur zum Teil. Die Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und 6,5 Jahren verurteilt. Ein Mann muss außerdem 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Alle fünf meldeten Bedenkzeit an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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