Einweisung beantragt

Baby ertränkt: Mutter „nicht zurechnungsfähig“

Tirol
30.03.2019 11:48

Der Fall hatte das ganze Land erschüttert: Im Krankenhaus Zams in Tirol soll im November eine Oberländerin (31) ihren damals erst zwei Wochen alten Buben ertränkt haben - die „Krone“ berichtete. Nach umfangreichen Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Baby war damals wegen einer leichten Gelbsucht im Krankenhaus, eigentlich eine Routineangelegenheit. Bis die Mutter mit ihrem erst 14 Tage alten Buben allein war und ihn beim Baden ertränkt haben soll. Dies ergaben die Ermittlungen. Der Vater kam wenig später hinzu - leider erst, als das Kind schon ganz blau im Gesicht war. „Der Vater setzte dann auch die Rettungskette in Gang“, so Staatsanwalt Thomas Willam nach Bekanntwerden des Dramas.

Reanimation zunächst geglückt
Dem Krankenhauspersonal sei laut Staatsanwalt kein Vorwurf zu machen. Die Mitarbeiter kämpften um das Leben des Buben und zunächst gelang sogar die Reanimation. Am Folgetag verstarb der Säugling aber in der Klinik Innsbruck. Die Obduktion ergab, dass der Bub durch Ertrinken bzw. Ersticken verstarb. In der Lunge befand sich jedenfalls Wasser.

Höhergradige geistige Störung zur Tatzeit
Die Staatsanwaltschaft beauftragte ein psychiatrisches Sachverständigengutachten. Darin heißt es: „Die 31-Jährige war aufgrund einer höhergradigen geistigen Störung nicht zurechnungsfähig und kann daher für diese Tat nicht bestraft werden.“ Da aber die Gefahr weiterer Straftaten bestehe, falls keine Behandlung erfolge, stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Darüber wird bei einem Prozess entschieden.

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