"Entweder zahlst du meine Arbeitsstunden, oder ich zeige deiner Lebensgefährtin Fotos, wo du eine hübsche Frau bearbeitest", las Richter Erik Nauta am Grazer Straflandesgericht vor. "Gezeichnet mit 'hochachtungsvoll'", musste der Vorsitzende schmunzeln.
"Wollte nur meinen Lohn"
Ja, das habe er geschrieben, gab der Angeklagte zu. "Ich wollte nur meinen Lohn", beteuerte er. "Dann klagen Sie oder gehen Sie zur Arbeiterkammer", riet Staatsanwalt Heinrich Bubna-Litic. Das "Opfer" leugnet nicht, tatsächlich eine Frau "in Arbeit" gehabt zu haben. "Nur eine Bekanntschaft", erklärte er. Man einigte sich außergerichtlich auf Probe - und alle waren zufrieden.
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