28.02.2019 09:06 |

Vier-Punkte-Plan

Nach Tiroler Kuh-Gipfel: Wandern auf eigene Gefahr

Auf Skipisten gibt’s die FIS-Regeln, auf Forstwegen das Mountainbike-Modell - nur auf der Alm, da gab’s bisher nichts. Das wird jetzt bis zum Beginn der Wandersaison nachgeholt. Zwei Gesetzesänderungen stärken die Selbstverantwortung - Wandern also auf eigene Gefahr! Hundeverbote auf der Alm sind vom Tisch.

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Die Köpfe rauchten am Mittwoch beim Kuh-Gipfel nach dem Aufreger-Urteil in Tirol. Landeshauptmann Günther Platter, Bauernvertreter, Alpenverein und Tourismus-Chefs einigten sich auf vier Punkte:

  • Ab sofort ist ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet – nicht nur für Almbauern, sondern auch Gemeinden, Tourismusverbände und Seilbahnen. Die Wegeversicherung wird auf Almen ausgedehnt.
  • Eine bundesgesetzliche Verschärfung des AGBG stärkt die Position der Almbauern und stellt die Eigenverantwortung der Wanderer in den Vordergrund.
  • Dasselbe Ziel verfolgt ein neues Almschutzgesetz des Landes Tirol. Die Maßnahmen seien mit Bundeskanzler Sebastian Kurz abgestimmt: „Er ist absolut der gleichen Meinung, dass wir die Almbauern schützen wollen“, erklärte Platter.
  • Eine umfassende Info-Kampagne beinhaltet auch Verhaltensregeln für ein Miteinander auf Almen.

Regeln seien notwendig, um dieses Miteinander weiterhin zu gewährleisten - analog den FIS-Regeln auf der Skipiste oder den Mountainbike-Richtlinien. „Was es nicht braucht, sind Verbote. Wir wollen kein Land der Verbote sein“, stellten Landeshauptmann Platter und sein Vize Josef Geisler klar. Es sei positiv, wenn sich viele Menschen in der Natur bewegen. „Nur darf der, der auf der Alm wirtschaftet, nicht der Dumme sein“, erklärte Geisler plastisch.

Verunsicherung nehmen
Man wolle mit diesen Maßnahmen den Bauern die Verunsicherung nehmen und die Rechtssicherheit herstellen. Die vom Urteil hart getroffene Bauernfamilie werde man nicht alleine lassen, sondern nach Kräften unterstützen. Für sie gibt es eine Welle der Solidarität.

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