Auf Skipisten gibt’s die FIS-Regeln, auf Forstwegen das Mountainbike-Modell - nur auf der Alm, da gab’s bisher nichts. Das wird jetzt bis zum Beginn der Wandersaison nachgeholt. Zwei Gesetzesänderungen stärken die Selbstverantwortung - Wandern also auf eigene Gefahr! Hundeverbote auf der Alm sind vom Tisch.
Die Köpfe rauchten am Mittwoch beim Kuh-Gipfel nach dem Aufreger-Urteil in Tirol. Landeshauptmann Günther Platter, Bauernvertreter, Alpenverein und Tourismus-Chefs einigten sich auf vier Punkte:
Regeln seien notwendig, um dieses Miteinander weiterhin zu gewährleisten - analog den FIS-Regeln auf der Skipiste oder den Mountainbike-Richtlinien. „Was es nicht braucht, sind Verbote. Wir wollen kein Land der Verbote sein“, stellten Landeshauptmann Platter und sein Vize Josef Geisler klar. Es sei positiv, wenn sich viele Menschen in der Natur bewegen. „Nur darf der, der auf der Alm wirtschaftet, nicht der Dumme sein“, erklärte Geisler plastisch.
Verunsicherung nehmen
Man wolle mit diesen Maßnahmen den Bauern die Verunsicherung nehmen und die Rechtssicherheit herstellen. Die vom Urteil hart getroffene Bauernfamilie werde man nicht alleine lassen, sondern nach Kräften unterstützen. Für sie gibt es eine Welle der Solidarität.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).