Innsbruck

Verbotszonen: Waffen und die Grenzen des Erlaubten

Tirol
27.02.2019 10:35

Was ist noch erlaubt und was verboten? Die Gesetzesmaterie beim Thema Waffen ist komplex und für den Laien kaum durchschaubar. Am Freitag wird - wie berichtet - die Waffenverbotszone rund um den Innsbrucker Hauptbahnhof in Kraft treten und jene in der Bogenmeile verlängert. Die „Tiroler Krone“ unterhielt sich mit dem Leiter des Strafamtes.

„Für was braucht es solche Verbotszonen? Sind Waffen in der Öffentlichkeit nicht sowieso verboten, außer man hat einen passenden Schein?“, fragt sich eine Frau in einem Online-Forum. Ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht. „Grundsätzlich ist in Österreich das Mitführen von Waffen erlaubt“, sagt Strafamtsleiter Florian Greil.

Gesetz zieht Grenzen
Im selben Atemzug folgt jedoch schon das ganz große Aber: „Einschränkungen gibt es natürlich nach dem Waffengesetz. So ist das Führen von Schusswaffen generell nur mit einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Verschiedene Messer, wie etwa Klapp-, Butterfly- und Springmesser oder solche mit doppelt geschliffener Klinge, sind nach dem Gesetz auch Waffen, dürfen aber mitgeführt werden, sofern der Besitzer über 18 Jahre alt ist, gegen ihn kein Waffenverbot besteht und er einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.“

Nicht in Verbotszonen
In den Waffenverbotszonen sind derartige Messer jedoch absolut tabu! Generell auch verboten sind Gegenstände, die „geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben – wie zum Beispiel in diesem Sinne verwendete Küchenmesser oder Schraubenzieher.“

Auch Pfeffersprays gelten grundsätzlich als Waffen . Anders als bisher sollen diese künftig aber vom Verbot ausgenommen sein, sofern sie zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden und nicht für einen Angriff. In der Bogenmeile gab es in der ersten Periode keine Abnahmen von solchen Sprays. „Bisher hätten wir theoretisch jede Person mit Pfefferspray anzeigen müssen“, so Greil. Dass aber etwa eine Frau von der Behörde bestraft worden wäre, sei sehr unwahrscheinlich.

Am Sinn & Zweck vorbei
Die ganze Stadt zur Waffenverbotszone machen, so wie es sich etwa Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi von den Grünen vorstellen könnte? Dem kann Tirols Landespolizeichef Helmut Tomac nichts abgewinnen. Auch gesetzlich sei dies derzeit gar nicht möglich. „Das würde am Sinn und Zweck dieser Maßnahme vorbeigehen. Denn dieses Mittel soll nur temporär sein und auf eingeschränkte Bereiche in der Stadt angewandt werden“, betont Tomac.

Sollte die Entwicklung generell eine restriktivere Gangart beim Thema Waffen erfordern, dann müsse man über eine Novellierung des Waffengesetzes nachdenken...

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