Das Arbeitsmarktservice Steiermark hat im Vorjahr streng durchgegriffen: Gleich 15.277-mal wurden das Arbeitslosengeld oder die Nostandshilfe gesperrt. Das ist ein Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Jahr davor.
Die stark verbesserte Arbeitsmarktsituation hat laut AMS auch eine strenge Seite: Man musste im vergangenen Jahr 15.277-mal Sanktionen verhängen, um 1808-mal oder 13,42 Prozent mehr als 2017.
71-mal gänzliche Arbeitsunwilligkeit
3459 Sanktionen (+ 2 Prozent) gab es wegen unentschuldigten Versäumen eines AMS-Kontrolltermins, 5458-mal (+ 5,3 Prozent) gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende. Das AMS Steiermark verzeichnete 71 Fälle (+129 Prozent) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit und 6289 Sanktionen (+29 Prozent) wurden verhängt, weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde. Letztere sind die sogenannten §10-er-Sperren.
Mehr zumutbare Vermittlungsvorschläge
„Wir erlebten im Vorjahr einen starken Anstieg der §10-er-Sperren, da uns Unternehmen viel mehr offene Stellen meldeten und wir damit den Arbeitssuchenden viel mehr zumutbare Vermittlungsvorschläge machen konnten. Wichtig sind hier die Rückmeldungen der Betriebe bei Vereitlungen von Arbeitsaufnahmen. Auch der Schwerpunkt der überregionalen Vermittlung führte zu mehr Vermittlungsvorschlägen und damit in weiterer Konsequenz auch zu mehr Sanktionen“, erklärt die stellvertretende Landesgeschäftsführerin des AMS Steiermark, Christina Lind.
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