„Krone“-Check

Neun Tipps: So tappt man nicht in die Schneefalle!

Tirol
09.01.2019 11:30

Rund um das Schneechaos hat die „Tiroler Krone“ einen Faktencheck gemacht und sich unter anderem angesehen, wer letztlich für die Schneeräumung verantwortlich ist, was Autofahrer unbedingt beachten müssen und was passiert, wenn man nicht pünktlich zur Arbeit kommt. 

  • Auf dem Weg in die Arbeit bekommt man oft nasse Socken - die Gehsteige sind am Morgen nur selten geräumt. Wer dafür zuständig ist? Im Ortsgebiet sind es die Grundeigentümer von Wohn- und Verkaufsflächen. Sie müssen alle bis zu drei Meter von ihrer Grundstücksgrenze entfernten Gehsteige zwischen 22 und 6 Uhr räumen.
  • Außerdem müssen Hausbesitzer die Dächer, die direkt an Straßen angrenzen, von Schneewächten und Eisbildungen frei halten. Falls Dächer einzustürzen drohen, heißt es abschöpfen, wenn dies zumutbar ist. Sonst zahlt die Versicherung nicht.

Fahrten mit dem Auto

  • Bei den aktuellen Schneemengen stellt sich beim Räumen bald die Frage, wohin mit der unliebsamen weißen Pracht? Auf alle Fälle nicht auf die Straße kippen, denn durch die Räumung darf der Verkehr nicht behindert werden.
  • Auch vor dem Einsteigen ins Auto gilt es, einiges zu beachten: Nicht nur Scheiben, Dach und Licht müssen vom Schnee befreit werden, die Lenker haben außerdem die Pflicht, das Kennzeichen wieder leserlich zu machen.

5000 Euro-Strafe

  • Wer immer noch mit Sommerreifen fährt, riskiert eine 5000 Euro-Strafe.
  • Während der Fahrt werfen schneebedeckte Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen Fragen auf. Was gilt noch und was gilt nicht mehr? Wegen ihrer Form sind viele Verkehrsschilder selbst zugeschneit erkennbar - diese bleiben daher gültig. Ungültig sind runde Verkehrszeichen, die ganz von Schnee oder Eis bedeckt und daher nicht lesbar sind. Zugeschneite Bodenmarkierungen gelten nicht, außer es gibt zusätzlich noch Verkehrsschilder. Auch Kurzparkzonen bleiben in Kraft, da es entsprechende Schilder dazu gibt.

Umstürzende Bäume

  • Auf den schnee- und salznassen Straßen ist es schnell passiert - das Auto liegt im Graben. Wen ruft man an? „Nur wenn Gefahr in Verzug ist, die Feuerwehr“, erklärt Hans-Peter Wohlschlager, Kommandant der Stadtfeuerwehr Kufstein. „Ist die Situation nicht akut, sind dafür Abschleppdienste zuständig.“
  • Zu den größten Gefahren im Straßenverkehr zählen umstürzende Bäume und herabfallende Äste. Grundsätzlich ist dafür der Baumbesitzer verantwortlich. Beim Parken muss der Lenker abschätzen, ob der Abstellplatz aktuell gefährdet ist - sonst kann ihn bei einem Schaden durch einen umstürzenden Baum durchwegs eine Mitschuld treffen. 

Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ausgeschlossen

  • Was passiert, wenn man es wetterbedingt nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Arbeit schafft? Laut Arbeiterkammer Tirol gehört es zu den Pflichten der Arbeitnehmer, alles Zumutbare zu unternehmen, um ohne Verspätung zur Arbeit zu kommen. Schafft man es trotz aller Bemühungen nicht zeitgerecht, dann sind arbeitsrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen. Außerdem muss dafür weder ein Urlaubstag noch Zeitausgleich genommen werden.

Lea Singer, Kronen Zeitung

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