Prozess in Graz:

Staatsverweigerer: Das Urteil fällt erst im Jänner

Steiermark
19.12.2018 15:50

Im Grazer Straflandesgericht wurde der Prozess gegen 14 Mitglieder des „Staatenbund Österreich“ fortgesetzt. Den Angeklagten (vier davon sind nach wie vor in Haft) wird zum Teil versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen, alle zusammen müssen sich wegen Bildung einer staatsfeindlichen Organisation verantworten. Diesmal wurden letzte Zeugen gehört, außerdem Videomaterial gesichtet. Fortgesetzt wird der Prozess erst am 21. Jänner 2019, dann soll mit den Verlesungen begonnen werden. Sollten keine Anträge erfolgen, könnte es nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht am 23. oder 24. Jänner ein Urteil geben. 

Weihnachten warf auch im Grazer Schwurgerichtssaal seine Strahlen voraus: Einer der Geschworenen erschien in einem grün-roten Weihnachtspulli mit der Aufschrift „Go Jesus“. Den normalen Besuchern blieb der Blick auf diese saisonale modische Feinheit aufgrund der Trennwand zwischen Laienrichtern und Zuschauer allerdings verborgen.

25.000 Euro von Gerichtspräsidenten gefordert
Auf dem Programm stand die Befragung einiger Zeugen in Zusammenhand mit der Exekution eines der Angeklagten in der Weststeiermark. Der Mann hatte nämlich an der Präsidenten des Oberlandesgericht, den Vizepräsidenten sowie drei weitere Personen Briefe geschrieben. Er forderte von jedem 25.000 Euro, falls sie sich nicht „legitimieren“ könnten. Sowohl Präsident Manfred Scaria als auch sein Stellvertreter, Andreas Haidacher, gaben an, die Briefe gar nicht erhalten zu haben. Die Schreiben wanderten - wie alle Beschwerden - zu Ombudsstelle und von der gleich weiter zur Oberstaatsanwaltschaft zur Überprüfung, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt.

„Wir werden auch zugemüllt“
Gleich zu Beginn merkte die vorsitzende Richterin an, dass offenbar die Namen der Schriftführerinnen und Schriftführer, die die Verhandlungsprotokolle ausgefertigt haben, weitergegeben wurden. Diese wurden „mit den Ideologien des Staatenbundes zugemüllt“, so Richterin. „Es ist unzulässig, Unbeteiligte, die sich nicht wehren können, da hineinzuziehen.“ Auf die Frage, wer von den Angeklagten oder Verteidigern die Namen weitergegeben habe, meldete sich niemand. „Wir werden auch zugemüllt“, warf einer der Anwälte ein. „Aber Sie können sich wehren. Ich bekomme das im Übrigen auch seit einem halben Jahr“, konterte die Richterin.

Nach den Zeugen stand das Anschauen diverser Videos, die als Beweismittel geführt wurden, auf dem Programm. 

Urteil könnte auch erst im Februar fallen
Einige Zeit dürfte im Jänner die Ausarbeitung der Fragen an die Geschworenen dauern, da die Fragen für alle 14 Angeklagten einzeln formuliert werden müssen. Es folgen die Plädoyers der 14 Anwälte, anschließend ziehen sich die Laienrichter zur Beratung zurück. Vorsichtshalber wurde auch noch die Option auf Termine im Februar offengehalten.

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