Der 75-Jährige vor Richter Gerhard Nathschläger ist Wiederholungstäter. Nun stand der Arzt in Linz vor Gericht, weil er zum wiederholten Male den Holocaust geleugnet hat. Das Urteil: zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt.
Es ist seine dritte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. In 13 Briefen - u. a. an den Präsidenten des Landesgerichtes Linz, an Gemeindepolitiker, an eine Nationalrätin - hat er den Einsatz von Zyklon B zur Vernichtung von Juden im KZ Mauthausen angezweifelt. Teilweise hat er die Briefe während einer Haft in der Justizanstalt abgeschickt.
Querulantische Störung
Die Staatsanwältin spricht in seinem Fall von einer „absurden Wahrheitssuche“. Psychiaterin Adelheid Kastner bescheinigt ihm eine querulatorische Persönlichkeitsstörung, er sei jedoch zurechnungsfähig. Beim Prozess bemühte er sich um Einsicht: Er habe „abgeschworen“ und werde keine Briefe mehr schreiben.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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