Kein Geld:

Grazer Karlau: Dringende Sanierung liegt auf Eis

Steiermark
10.11.2018 08:00

Seit Jahren ist bekannt, dass die Justizanstalt Graz-Karlau dringend saniert werden muss, die Bausubstanz ist marod. Teilweise hat der Umbau sogar schon begonnen, doch nun geht nichts mehr weiter: Das Geld fehlt. Auf die budgetäre Verantwortung angesprochen, spielen sich die Ministerien gegenseitig den Ball zu.

Im Jahr 1584 liegen die Ursprünge des Gebäudes der Justizanstalt Graz-Karlau. Erzherzog Karl II. wollte sich eine Sommerresidenz schaffen, doch er starb zu früh. Kaiserin Maria Theresia wandelte die Karlau in ein Arbeitshaus um, unter Kaiser Joseph II. waren erstmals Kriegsgefangene untergebracht. Schließlich wurde das Schloss ab 1803 als Gefängnis genutzt.

Zellenhaus marod
Herzstück ist seit 1872 das dreiflügelige Zellenhaus. Und genau dieser Teil, in dem die „schweren Jungs“ sitzen, bedarf dringend einer Generalsanierung. Das ist schon lange bekannt. Die Pläne liegen vor, auch die finanziellen Belange schienen geklärt zu sein. Das 22-Millionen-Euro-Projekt steht nun aber still. Obwohl es bereits einige Sanierungen gab (etwa im Eingangs- und Besucherbereich), gibt’s von der Politik plötzlich kein Geld mehr. Ausgerechnet jetzt, wo die Renovierung des maroden Herzstücks am Plan gestanden wäre.

Einzelhafträume, um Gefahren zu reduzieren
Dabei geht es nicht nur um eine adäquate Unterbringung der Häftlinge - jene aus dem Maßnahmenvollzug (die Gefangenen dort sind als geistig abnorm eingestuft) müssen von jenen im normalen Strafvollzug getrennt sein -, sondern auch um bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter. So sind etwa die Fenster viel zu klein. Mit dem Bau von mehreren Einzelhafträumen könnten Vorfälle wie in der Nacht auf Donnerstag (siehe Artikel unten) besser verhindert werden, die Sicherheit - auch für die Beamten - erhöht sich.

„Das Projekt ist für den Strafvollzug in Österreich äußerst wichtig. Es besteht kein konkreter Zeitplan, der hängt von der Entwicklung der Budgetfrage ab“, heißt es aus der für den Strafvollzug zuständigen Generaldirektion. Das Finanzministerium kontert: "Die Priorisierung der Projekte obliegt dem haushaltsführenden Organ (das Justizministerium, Anm.), das für derartige Vorhaben budgetär ausgestattet ist

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