Terroristen getroffen?

Zweifel an Geschichte von geflüchtetem IS-Opfer

Ausland
01.11.2018 06:00

Im Sommer sorgte ein Video einer Jesidin für Aufsehen, in dem sie ihre Flucht vor der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ und das Wiedertreffen ihres Peinigers in Deutschland geschildert hatte: Doch nun kommen Zweifel an der Geschichte der 19-jährigen Aschwak auf, über die international berichtet wurde. Ihr Vater soll sie einem Insider zufolge instrumentalisiert haben, um den deutschen Staat mit einer Medienkampagne zu erpressen. Er habe so deutsche Visa für 20 Familienmitglieder erzwingen wollen.

Das Schicksal von Aschwak sorgte nach einem auf YouTube veröffentlichten Video (siehe oben) für Entsetzen: Die Jesidin erzählte darin, dass sie 2014 von einem IS-Kämpfer gekauft worden war, der sie gefangen gehalten und missbraucht hatte. Als ihr die Flucht nach Deutschland gelungen war, sei sie dort Terroristen wieder begegnet, der sie angesprochen und verängstigt habe. Die Behörden hätten dort jedoch nichts gegen ihren ehemaligen Peiniger unternehmen können, der ebenfalls wie sie als Asylwerber im Land gewesen sei. Deshalb sei sie zu ihrer Familie in den Irak geflüchtet.

Deutsche Behörden konnten Peiniger nicht finden
Wie die „Südwest Presse“ nun berichtet, könnte diese rührende Geschichte so gar nicht stimmen: Ihre Schilderungen seien unvollständig, unter dem Namen „Abu Hamam“ habe man trotz Ermittlungen keinen Asylwerber finden können, auf den die Beschreibung zutrifft.

„Aschwak wird von einem Teil ihrer Familie als Hebel benutzt“, soll ein Insider der Zeitung zufolge ausgepackt haben. Ihr Vater habe die Landesregierung mit einer Medienkampagne erpressen wollen, um Dutzende Familienmitgliedern nach Deutschland einzuschleusen. Die Behörden hätten sich aber geweigert. Dann habe er seine Tochter wieder nach Deutschland begleitet. Die junge Frau sei „auf ihren Wunsch hin seit Ende September wieder in Deutschland“, bestätigte das Staatsministerium.

Fest steht: Aschwak ist schwer traumatisiert und erhält in Deutschland medizinische und psychologische Hilfe. Die Behörden ermitteln nach der Anzeige der Jesidin seit Juni gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Völkerstrafrecht. Weitere Informationen wollte die Bundesanwaltschaft nicht herausgeben, um die Nachforschungen nicht zu gefährden.

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