24.09.2018 14:00 |

Lagezuschuss

Altbauten: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Die Stadt hat eine aktualisierte Übersichtskarte für Lagezuschläge in Altbauten präsentiert. Durch eine neue Bewertung gelten wesentlich mehr Grätzel als „durchschnittlich“. Die Folge: Wurden dort bisher Zuschläge verrechnet, sind sie jetzt illegal. Die „Krone“ zeigt, wie Betroffene ihr Geld zurückerhalten.

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Bei der Mieterhilfe der Stadt gab es in den vergangenen Tagen einiges zu tun. Via Internet und telefonisch informierten sich viele Bewohner über die neuen Bewertungen für ihr Grätzel. Die wichtigsten Punkte:

Was sind Altbauten? 
Häuser, deren Baubewilligung vor 1945 erteilt wurde.

Wer kann sich Geld zurückholen?
Bei einem unbefristeten Mietvertrag darf der Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Bei einem befristeten Vertrag sind es bis zu sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses. Die Verjährungsfrist reicht hier sogar zehn Jahre zurück.

Wie erfahre ich, ob nicht gerechtfertigte Zuschläge verlangt werden?
Die Experten der Mieterhilfe helfen mit kostenlosen Beratungen weiter. Infos: 01/4000-25 900 oder auf www.mieterhilfe.at

Wie viel kann der Lagezuschlag ausmachen?
Ein Beispiel: Bei einer Altbauwohnung mit 75 war bisher neben der Miete ein Zuschlag von 2,18 Euro/ fällig. Durch die neue Bewertung ist das nicht mehr erlaubt. Ersparnis brutto: 179,85 Euro pro Monat bzw. 2158,20 Euro pro Jahr.

Wie verlange ich eine Überprüfung der Miete?
Kostenlose Anträge sind bei der Schlichtungsstelle (MA 50) möglich. Empfohlen wird, sich von einer Mieterschutzorganisation beim Verfahren vertreten und unterstützen zu lassen.

Philipp Wagner, Kronen Zeitung

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