Neben einer einheitlichen Wartezeit in allen Tiroler Gemeinden von zwei Jahren soll auch der Freibetrag - also jener Betrag, der als Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Mietzinsbeihilfe dient - von 960 auf 1.040 Euro angehoben werden. Die Kosten sollen sich Land und Gemeinde künftig im Verhältnis 80:20 aufteilen - vorher 70:30. Der dadurch entstandene Mehraufwand betrage 7,2 Millionen Euro im Jahr, teilte das Land mit.
Anpassung war notwendig
„Steigende Wohnungskosten und die Entwicklung der Einkommen erforderten eine Anpassung der Förderbestimmungen bei der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe“, meinte Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader (ÖVP). „Die Beihilfe war bei ihrer Einführung als Unterstützung für einkommensschwächere Haushalte gedacht - mit den heutigen Beschlüssen soll das auch in Zukunft so bleiben“, so Platter und LHStv. Ingrid Felipe (Grüne) unisono
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