Im Fall eines 10-Jährigen, der Ende Mai in Söll in einen Weidezaun geraten und anschließend reanimiert worden war, sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen möglichen Fremdverschuldens eingestellt worden. Der Weidezaun, beziehungsweise das Gerät, das den Zaun mit Strom versorgt, hätte ordnungsgemäß funktioniert. Fremdverschulden liegt daher nicht vor.
Auch das gerichtsmedizinische Gutachten kam zum Ergebnis, dass nicht der Strom die Verletzung verursacht habe, hieß es von Staatsanwaltschaft-Sprecher Hansjörg Mayr. Der Bub dürfte sich bei dem Sturz in den Zaun derart im elektrischen Band verfangen haben, dass er stranguliert wurde. Ein Passant musste das Band mit einem Messer durchschneiden, um den 10-Jährigen zu befreien.
Schulkollegen holten Hilfe
Der Bub war in Begleitung mehrerer Schulkollegen, die sofort Hilfe holten. Er wurde von einem Notarztteam an Ort und Stelle reanimiert und anschließend in die Innsbrucker Klinik geflogen. Auf der Intensivstation konnte er schließlich stabilisiert werden. Nach einem längeren Aufenthalt im Spital wurde der 10-Jährige dann in eine Reha-Einrichtung überstellt.
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