Vier Jahre unbedingt

Bankräuber-Oldie verurteilt: “Wollte Freundin helfen”

Steiermark
10.12.2009 18:37
Jener 65-jährige Pensionist, der vor einem Monat einen bewaffneten Banküberfall verübte, ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft veruteilt worden. Der Räuber-Oldie beteuerte vor dem Richter immer wieder: "Ich hab es nicht für mich gemacht." Er gab an das Geld zur Bezahlung der Behandlung seiner schwer kranken Freundin benötigt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Pensionist hatte von Anfang an keinen Versuch gemacht, die Tat vom 9. November dieses Jahres zu leugnen. Er war mit einer geladenen Waffe in eine Bank gegangen und hatte zur Angestellten gesagt: "Das ist ein Überfall". Als diese völlig fassungslos den unmaskierten älteren Mann anstarrte und nicht gleich reagierte, setzte er nach: "Das ist aber ernst". 

In Seniorenheim klickten die Handschellen
Schließlich gab ihm die Frau 15.000 Euro woraufhin der Räuber erklärte "das reicht schon" und wegging. Der Filialleiter nahm die Verfolgung auf, borgte sich von einem Straßenarbeiter ein Handy und rannte weiter. Der Täter bemerkte nichts von seinen Verfolgern - der Arbeiter rannte mittlerweile seinem Handy nach, der Bankangestellte dem Geld - und stieg seelenruhig in den Bus. Im Seniorenheim wurde er bereits wenige Stunden später verhaftet.

Geld für Hanftherapie benötigt
Der 65-Jährige beteuerte, er habe mit dem Geld nur seiner an multipler Sklerose leidenden Freundin helfen wollen. "Es gibt da eine Hanftherapie, die aber nicht bezahlt wird", schilderte er vor Gericht. Dafür hätte er aber ein Privatgutachten eines Arztes gebraucht: "Ich will ja nicht in den Geruch des Rauschgiftlers kommen", meinte er. Um das alles bezahlen zu können, habe er sich mit der Waffe in die Stadt aufgemacht. "Ich hab gedacht, riskierst es halt", so der Angeklagte. "Viel gedacht werden Sie nicht haben, sonst hätten Sie sich maskiert", so Richter Erik Nauta.

Tränenreiches Schlussplädoyer
Anwältin Christine Lahnschützer appellierte bei ihrem Schlussplädoyer unter Tränen an die Schöffen, doch die gute Absicht ihres Mandanten zu berücksichtigen. Der Schöffensenat ging mit vier Jahren Haft immerhin ein Jahr unter die Mindeststrafe von fünf Jahren, eine auch nur teilbedingte Verhängung stand aber nicht zur Diskussion. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

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