Kollegin genötigt

Polizist (24) wegen Vergewaltigung verurteilt

Steiermark
10.12.2009 18:36
Ein 24-jähriger Polizist ist am Donnerstag in Graz wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung einer Kollegin verurteilt worden. Der Steirer wurde vom Schöffengericht für schuldig befunden, obwohl der Angeklagte bis zum Schluss bekräftigte, dass die Frau freiwillig mit ihm intim geworden war. Er fasste ein Jahr bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung hat sofort Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

Der Übergriff soll in der Nacht auf 11. Mai 2008 in einem Streifenwagen in Graz passiert sein, die Anzeige erfolgte allerdings erst im September. Der danach suspendierte Angeklagte gestand nun - im Gegensatz zu seiner Verantwortung bei einem ersten Prozess im Jänner - sexuelle Handlungen.

"Es geht um meine Existenz"
Bei der ersten Verhandlung war der 24-Jährige für schuldig befunden worden, aber die Verteidigung hatte beim Obersten Gerichtshof eine erste Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt und recht bekommen. Damals hatte der Steirer noch jeglichen sexuellen Verkehr abgestritten: "Ich hatte Angst, meine Freundin, mit der ich gerade ein Haus baue, zu verlieren. Es geht um meine Existenz", sagte er am Donnerstag den Tränen nahe. Nun aber wolle er mit der Wahrheit klarstellen, dass die Kollegin die sexuellen Handlungen nicht habe unterbinden wollen und ihm auch nicht gesagt habe, dass sie das nicht wolle.

Die Frau hatte angegeben, dass der 24-Jährige die Initiative ergriffen habe und letztlich auch mit Gewalt ihren Kopf an seine Lenden gezogen habe. Sie habe sehr wohl gesagt, dass sie das nicht machen wolle, meinte aber, dass sie sich nicht weiter wehren konnte. Dieser Umstand war für die Verteidigung wesentlich, denn sowohl ihre Waffe als auch Pfefferspray seien in Reichweite gewesen. Außerdem sei das Opfer eine ausgebildete Polizistin, die sich sehr wohl zur Wehr hätte setzen können.

"Klassische Vergewaltigung"
Dem von der Verteidigung angestrebten Freispruch wollte das Schöffengericht jedoch wegen des mangelnden Motivs für eine Falschaussage des Opfers nicht folgen. Der vorsitzende Richter Martin Wolf erklärte, dass der Schuldspruch gefallen sei, da es sich um eine "klassische Vergewaltigung" handle. "Eine Vergewaltigung mit vorgehaltener Pistole passiert vielleicht zweimal im Jahr und steht dann in allen Zeitungen. Fälle wie dieser kommen jedoch viel häufiger vor, landen jedoch nur selten hier vor Gericht. Ihr - man könnte sagen - Pech ist es vielleicht, dass Sie Polizist sind," so Wolf zum 24-Jährigen.

Das Gericht war "der Überzeugung, dass der Oralverkehr mit Gewalt vollzogen wurde, zwar nicht mit der vorgehaltenen Pistole, aber der Druck reichte" für die Erfüllung des Tatbestands der Vergewaltigung aus. "Sie sind gerade um das bisserl zu weit gegangen", weshalb der Beschuldigte auch eine relativ milde Strafe ausgefasst habe, erklärte Wolf abschließend.

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