Streit mit Stiftung

Gericht spricht Ex-Politiker 420.000 Euro zu

Steiermark
06.07.2018 06:30

Dieser Rechtsstreit sorgte für Aufregung und zog sich wie ein Strudelteig. Nun hat der Oberste Gerichtshof dem Ex-Politiker Fritz Grillitsch 420.000 Euro zugesprochen. Eine Stiftung, die Immobilien an Dietrich Mateschitz (Red Bull) verkauft hatte, muss zahlen. Weitere Klagen stehen im Raum.

Es war ein prozessualer Aufreger der Sonderklasse, der Stoff, aus dem Schlagzeilen gemacht werden. Schon ob der Prominenz der handelnden Personen: Da Fritz Grillitsch, Ex-VP-Nationalratsabgeordneter, Netzwerker, dort die H.M.Z.-Stiftung des (mittlerweile verstorbenen) Multimillionärs und Mitgründers des Weltkonzerns AT&S, Helmut Zoidl. Dazwischen, auch nicht von geringer Bekanntheit, Red-Bull-Boss Dietrich Mateschitz, der Immobilien und Ländereien aus dem Stiftungsbesitz erworben hatte. Um satte 36 Millionen Euro übrigens.

Grillitsch, der den Deal vermittelt hatte, forderte Provision, die Stiftung verweigerte. Was folgte war ein Rechtsstreit, der sich zog wie der berühmte Strud’lteig. Jetzt liegt das Urteil des Obersten Gerichtshofes vor. Und zwar eines mit Sprengkraft: Grillitsch hat auf allen Linien gewonnen, die Stiftung muss zahlen. „Die außerordentliche Revision der H.M.Z. wurde mangels Voraussetzungen zurückgewiesen“, so der Beschluss.

420.000 Euro für den Ex-Abgeordneten
Vorerst knapp 420.000 Euro (zuzüglich vier Prozent Steuern) stehen jetzt dem Kläger zu. Aber das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn die Milchmädchenrechnung schaut folgendermaßen aus: Drei Prozent Provision von 35,5 Millionen ergibt knapp 1,1 Millionen, plus Zinsen für vier Jahre. Da läppert sich schön was zusammen.

Wie war’s überhaupt zum Wirtschafts-Prozess gekommen? Zoidl hatte seinen Besitz eben in die Stiftung eingebracht, langjährige Freunde hatten dort das Sagen. Aber wie so oft, wenn’s ums große Geld geht, da gehen Freundschaften flöten. Der Millionär und Stiftungschef Helmut Zand überwarfen sich. Erst kurz vor Zoidls Tod fädelte Grillitsch die Versöhnung ein. Dass mit dem Einfädeln ging auch danach weiter.

Nur ein „Freundschaftsdienst“?
Weil die Familie „standesgemäß versorgt“ werden musste, ging man daran, den Immobilienbesitz zu veräußern, Grillitsch vermittelte den Deal mit dem Red-Bull-Milliardär, das ist unbestritten.

Als es dann allerdings um die Provision ging, das wackelte - wie’s auf gut Steirisch heißt - die Stiftung nicht mit dem Ohrwaschl. Alles sei ein „Freundschaftsdienst“ gewesen.

Das sahen mehrere Gerichte dann anders, sprachen dem Ex-Politiker die Ansprüche zu, so wie jetzt auch der Oberste Gerichtshof. Ob Grillitsch die Differenz einklagen wird? Dazu wollte er am Donnerstag keine Stellungnahme abgeben.

Gerhard Felbinger
Gerhard Felbinger
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