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Die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung

Wohnkrone News
27.06.2018 08:00

Letzte Woche haben wir Ihnen erklärt, worauf Sie bei der Wahl Ihres Maklers achten sollten. Diese Woche: Die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung, präsentiert von wohnkrone.at

Die Hausverwaltung ist ein Dienstleister für die Gemeinschaft aller in einem (Mehrparteien-)Haus Wohnenden. Sie wird vom Hauseigentümer (bzw. von der Mehrheit der Wohnungseigentümer nach Anteilen) bestellt. Sie ist verpflichtet, die Interessen aller Wohnungseigentümer bestmöglich zu vertreten und Weisungen der Mehrheit der Eigentümer zu befolgen. Sie ist - je nach Auftrag und Vollmacht - auch dazu berechtigt, den bzw. die Eigentümer vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle zu vertreten.

Hausverwaltung im Mietshaus

            • In einem Mietshaus vertritt die Hausverwaltung die Interessen des Hauseigentümers gegenüber den Mietern (fallweise auch gegenüber Behörden). Hierzu zählen etwa der Abschluss von Mietverträgen, die Einhebung der Mieten oder die Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten.
            • Die Hausverwaltung kümmert sich aber auch um mietvertragliche Verpflichtungen seitens des Eigentümers, z.B. die Organisation der Hausbetreuung oder die Beurteilung, ob etwaige Mietzinsminderungen gerechtfertigt sind.
            • Instandhaltungskosten an „allgemeinen Teilen des Hauses“ (z.B. Sanierung von Fenstern, Reinigung einer Tiefgarage) werden anteilig unter den Eigentümern aufgeteilt und dürfen laut Mietrechtsgesetz nicht auf die Mieter übertragen werden.

Typische Aufgaben

    • Der Hausverwalter hat für die rechtzeitige Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen Sorge zu tragen und schließt Verträge mit Drittfirmen ab (Handwerker, Versicherungsunternehmen, Reinigungskräfte, Winterdienst, Gärtner, etc.). Für Erhaltungsarbeiten und größere Verbesserungsarbeiten müssen jeweils mindestens drei Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt werden.
    • Zu den weiteren Aufgaben zählen das Aufsetzen der Hausordnung, die Abrechnung der Betriebskosten sowie ganz allgemein die Kontrolle der Finanzen. Dafür hat der Verwalter alle relevanten Ein- und Auszahlungen über ein für jeden Eigentümer einsehbares Konto durchzuführen.

Wichtige Pflichten

  • Die Betriebskostenabrechnung - sowohl für Mieter als auch für Wohnungseigentümer - muss einmal jährlich offengelegt werden. Für Eigentümer wird darüber hinaus eine Prognose über Erhaltungsmaßnahmen im Folgejahr erstellt, die als Basis für evtl. zu bildende Rücklagen dient.
  • Mindestens alle zwei Jahre muss die Hausverwaltung eine Hauptversammlung der Eigentümer einberufen, bei der diese über den Zustand des Hauses, Kostenentwicklungen oder zukünftige Investitionen informiert werden. In diesem Rahmen können auch allfällige Probleme gemeinschaftlich ausdiskutiert werden. Mieter haben kein Mitspracherecht.

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