Krenn-Prozess: Finale

Neues Gutachten über Mordangeklagten gefordert

Salzburg
14.06.2018 06:00

Bevor der Prozess rund um den Mord am vermögenden Salzburger Dr. Roland Krenn am kommenden Montag in die Endphase geht, verlangt der Verteidiger des Hauptangeklagten ein neues psychiatrisches Gutachten über seinen Mandanten. Der Befund der Sachverständigen Dr. Adelheid Kastner soll mangelhaft sein.

Die Psychiatrische Gerichtsgutachterin hatte dem Hauptangeklagten Richard H. eine Persönlichkeitsstörung, die auf einer „höhergradigen seelisch-geistigen Abnormität beruht“, attestiert. Sie sieht die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegeben.

Der Verteidiger von Richard H., Dr. Franz Essl, ließ wegen Zweifel an der ersten Expertise ein Privatgutachten anfertigen. Dieses widerspricht dem Schreiben von Kastner in gleich mehreren wichtigen Punkten. So sei die Psychiaterin nicht auf die ADHS-Störung (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) des Angeklagten eingegangen, die diesem aber bereits von mehreren Experten attestiert wurde.

Laut dem Privatgutachten zählt ADHS nicht zu jenen Beeinträchtigungen, durch die die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben wird. Zu einer erhöhten Aggressionsneigung sei es vor allem durch den Drogenmissbrauch gekommen. Der Privatgutachter fand keine Hinweise auf eine Wahnerkrankung. Er hält eine Einweisung für falsch. Auch sei nicht von einer weiteren bzw. besonderen Gefahr durch den Mann auszugehen.

Da diese Expertise vor Gericht nicht anerkannt wurde, will Anwalt Essl bei der Prozessfortsetzung erneut einen Antrag auf Einholung eines zweiten psychiatrischen Gutachtens einbringen.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass die Arbeit von Dr. Kastner angezweifelt wird. Auch in anderen Prozessen wurden bereits weitere Gutachten eingeholt, die die Ergebnisse Kastners zum Teil widerlegten.

Vom Tisch sind auch die Ermittlungen gegen zwei Kripobeamte, die obwohl das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen war, auf den Google-Account der Drittangeklagten Anna M. zugegriffen hatten. Der Verteidiger von Anna M. hatte Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen mangels „Anfangsverdacht“ - wie es heißt - eingestellt.

Im Mordprozess soll am kommenden Mittwoch ein Urteil fallen. Bis dahin dürfte es noch spannend werden.

Manuela Kappes
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