Vernehmungsprotokoll

„Habe ihr das Messer tiefer in den Hals gestoßen“

Österreich
06.06.2018 07:47

Nach dem Schock-Mord an der kleinen Hadishat (7) in Wien liegt nun das Vernehmungsprotokoll des Täters (16) vor. Es offenbart erneut die ganze Grausamkeit der Bluttat. Nachdem Robert K. sein Opfer ins Bad geführt hatte, habe er „das Messer tiefer in ihren Hals gestochen“, schilderte er gegenüber der Polizei. Sein Opfer wählte er laut eigener Aussage zufällig aus - es hätte an dem Tag jeder sein können. Aber: „Ich bin weder schizophren, noch höre ich Stimmen“, stellt K. jede Form von Geisteskrankheit in Abrede.

K. sitzt mittlerweile in Isolationshaft - angeblich, weil es Drohungen gegen sein Leben gegeben habe, heißt es in einem Bericht von „Heute“. Der Anwalt der Opferfamilie, Nikolaus Rast, ist empört über die mutmaßliche Mitleidstour, zumal das Vernehmungsprotokoll nun detailliert darlegt, mit welcher Grausamkeit der 16-Jährige sein erst sieben Jahre altes Opfer umgebracht hat.

„Hatte eine schlechte Woche“
„Ich schätze, ich hatte eine schlechte Woche“, schilderte K. gegenüber den Beamten. Wut habe sich in ihm aufgestaut. Also begab er sich zunächst in die Küche und steckte dort das 20-Zentimeter-Brotmesser ein. „Was ich mir dabei gedacht habe und warum ich das Mädchen töten wollte, kann ich eigentlich nicht wirklich sagen.“

Messer tiefer in ihren Hals gestoßen
Robert K. führte laut „Heute“-Bericht sein Opfer dann ins Badezimmer, weil er mit einem Blutbad rechnete. „Ich habe mit der rechten Hand seitlich in Richtung Hals gestochen.“ Erst jetzt habe Hadishat aufgeschrien. „Ich habe das Messer tiefer in ihren Hals gestoßen.“ Dann brach das Opfer zusammen. „Sie hat sich nicht mehr bewegt oder gezuckt“, so K.

Nach der Bluttat sei dem Täter übel geworden. Dennoch habe er sich unmittelbar nur Gedanken darüber gemacht, wie er die Leiche verschwinden lassen könnte. Von Mitleid und Reue keine Spur.

Video zeigt letzten Weg der kleinen Hadishat:

„Bin nicht schizophren“
Eine mögliche Geisteskrankheit, wie sie die Verteidigung geltend machen könnte, stellte der 16-Jährige im Verhör aber selbst deutlich in Abrede: Er sei weder schizophren, noch habe er Stimmen gehört.

Der Verdächtige bleibt weiterhin in U-Haft, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und es zur Anklageerhebung kommt.

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