Neustadt muss abwarten

Hartberg: Schiedsgericht vertagt Entscheidung!

Die Entscheidung im Lizenzkampf des TSV Hartberg ist auf Dienstag vertagt worden. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht ist am Montag nach rund sechsstündigen Verhandlungen zu keinem Ergebnis gekommen und verschob die Entscheidung daher um einen Tag. Die Bekanntgabe, ob die Steirer die Lizenz für die Fußball-Bundesliga erhalten, wird am Dienstag nicht vor 19.00 Uhr erwartet. 

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Hartberg hat als Tabellenzweiter der Ersten Liga sportlich den Aufstieg in die neue, zwölf Vereine umfassende Bundesliga geschafft. In zwei Instanzen ist den Steirern aber die Lizenz verweigert worden, wogegen sie beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Einspruch eingelegt haben.

Drei Vereine müssen warten
Durch die Vertagung der Entscheidung müssen nun drei Vereine betreffend ihrer Planung einen Tag länger warten. Falls Hartberg die Spielgenehmigung nicht erhält, erspart sich Bundesliga-Schlusslicht St. Pölten die Relegation und nimmt an der Zwölferliga teil. Neben Wacker Innsbruck würde auch Wiener Neustadt, der Tabellendritte der Ersten Liga, den Aufstieg schaffen.

Falls Hartberg die Lizenz doch noch bekommt, würde Hartberg aufsteigen. St. Pölten und Wr. Neustadt würden sich in einer Relegation am Donnerstag (18.30 Uhr in Wr. Neustadt) und Sonntag (15.30 Uhr in St. Pölten) das letzte Ticket für die Zwölferliga ausspielen.

krone Sport
krone Sport
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?
(Bild: krone.at)