Wende im Autohaus-Coup

DNA-Irrtum: Millionär doch kein Dieb

Tirol
28.05.2018 06:12

Ein DNA-Treffer gilt vor Gericht als klarer Beweis. Daher mussten Zuseher am Landesgericht kürzlich schmunzeln, als ein slowakischer Unternehmer (63) behauptete, er habe nichts mit einem Autohaus-Einbruch im Oberland zu tun, es müsse ein Irrtum vorliegen. Denn auf einer Taschenlampe am Tatort war seine DNA gefunden worden, dies besagte die Datenbank in der Slowakei. Verteidiger Hermann Holzmann beantragte einen neuen Test in Tirol, der nun alles ändert!

25. März 2017: In einem Autohaus im Oberland zerstört ein Unbekannter die Seitenscheibe eines VW Caravelle und montiert dann die Motorhaube und beide Scheinwerfer ab. Bei mehreren anderen Autos werden Blinker und Embleme („4motion“, „panamericana“) gestohlen. Beute und Sachschaden halten sich die Waage, insgesamt sind es rund 9000 Euro. Ermittler finden auf einer Taschenlampe, die am Tatort zurückbleibt, eine DNA-Spur. Ein Abgleich mit der europäischen Datenbank führt zu einem slowakischen Unternehmer, der im April auf der Anklagebank saß.

Angeklagter nicht in Tirol
„Ich war in dieser Nacht sicher nicht in Tirol, sondern in der Slowakei“, verwies der kräftige Glatzkopf auf die Entfernung von 865 Kilometer. Und er hatte einen Freund im Schlepptau, der bezeugte, der Angeklagte habe auch am 25. März - wie fast jeden Tag - um 7 Uhr Früh mit ihm trainiert. Sein Trainingsbuch würde dies bestätigen. Anwalt Hermann Holzmann verwies darauf, dass sein Mandant nie und nimmer einen Autohaus-Einbruch nötig habe. „Er verdient monatlich 7000 Euro, erhält jährliche Dividenden von 300.000 Euro aus Unternehmensbeteiligungen und ihm gehören Liegenschaften in der Slowakei um 20 Millionen Euro.“

Fehler bei DNA-Abnahme in Slowakei?
Den DNA-Treffer erklärte der Angeklagte so: „Ich hatte vor Jahren einen Autounfall in der Slowakei, von allen Beteiligten wurden Blutproben genommen. Offenbar wurden diese Spuren vertauscht oder vermischt.“ Wenig verwunderlich, dass Prozessbeobachter dabei an ein Märchen dachten. Die Richterin gab dem Antrag auf einen neuerlichen DNA-Abstrich statt und organisierte telefonisch, dass dies unmittelbar nach dem (daher vertagten) Prozess in Innsbruck stattfinden konnte. Das Ergebnis der Gerichtsmedizin Innsbruck liegt nun vor und ist eindeutig. Sinngemäß heißt es im Schreiben: Der Angeklagte kann als Spurenverursacher auf der Taschenlampe ausgeschlossen werden.

Anwalt von Unschuld überzeugt
„Damit ist der Staatsanwaltschaft der einzige und wichtigste Belastungsbeweis verloren gegangen“, sagt Anwalt Holzmann. Auch die Gerichtsmedizin vermutet nun, dass in der slowakischen DNA-Datenbank eine falsche Zuordnung passiert sein müsse. „Das ist gelinde gesagt eine grob fahrlässige Schlamperei, die meinem Mandanten ein Strafverfahren einbrachte. Zum Glück nahm das Landesgericht die Wahrheitsfindung sehr ernst“, so Holzmann. Bei der Prozessfortsetzung am 12. Juni wird sich zeigen, ob der Millionär tatsächlich entlastet und auch freigesprochen wird.

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