Erst wurde der Baubescheid verschlampt, dann gab es plötzlich hohe Nachforderungen: Wie berichtet, blieb einem Hausbesitzer in Hainburg an der Donau nichts anderes übrig, als gegen seine Gemeinde vor den Richter zu ziehen. Zeugen pflichteten dem Betroffenen nun bei, das Urteil ist allerdings noch ausständig
Gerhard Ruscher wollte eigentlich nur seine Ruhe. Als die Gemeinde 19 Jahre nach dem Umbau seines Hauses plötzlich die Fertigstellungsanzeige verlangte, lenkte der Mann daher rasch ein. „Obwohl ich eine alte Kopie der Anzeige vorlegen konnte, wollte man mir nicht glauben“, so Ruscher. Unter der Androhung einer saftigen Strafe reichte er das Dokument neu ein, doch als er daraufhin knapp 3000 € an Abgaben nachzahlen sollte, wurde es ihm zu bunt.
Vor dem Verwaltungsgericht erschien nun auch der mittlerweile pensionierte Baumeister. Er bestätigte, die Anzeige fristgerecht eingereicht zu haben. Mehr noch: Er war sogar selbst anwesend, als zwei Mitarbeiter des Bauamtes zur Kollaudierung im Haus waren. Doch die Gemeinde streitet alles ab. Obwohl im Ort rund 150 Häuslbauer von ähnlichen Problemen geplagt sind, will man keine Fehler eingestehen. Das Urteil wird also von vielen mit Spannung erwartet.
„Offene Forderungen von Behörden verjähren nach 15 Jahren. Die Gemeinde hat mir aber gleich alle 19 Jahre in Rechnung gestellt“, so der Betroffene, Gerhard Ruscher, aus Hainburg.
Thomas H. Lauber, Kronen Zeitung
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