Magna-Gekündigte

EU zahlt 5,7 Mio. Euro für steirische Arbeitnehmer

Steiermark
21.10.2009 21:19
Die Jobkürzungsopfer in der steirischen Autoindustrie werden von der EU-Kommission mit insgesamt 5,7 Millionen Euro aus dem europäischen Globalisierungsfonds unterstützt. Für die Betroffenen wird eine Arbeitsstiftung eingerichtet, der Bund schießt den Rest für die 8,8 Millionen Euro teure Stiftung zu.

Ziel der Maßnahme ist es, die Weiterqualifizierung und die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erlauben. Bei einem guten Teil der Arbeitnehmer - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hatte die Zahl bei der Antragsstellung im März mit 1.080 Gekündigten beziffert - handelt es sich um frühere Beschäftigte von Magna-Steyr in Graz. Die Entscheidung der Kommission habe aber nichts mit dem Opel-Verkauf zu tun, betonte die Kommission.

Stiftung für Ausbildungsmaßnahmen
Die betroffene Region, der sogenannte Autocluster Styria, ist mit einem Anteil von 7,5 Prozent der Gesamtbeschäftigten an den Kündigungen im krisengeschüttelten Automotive-Sektor wesentlich stärker betroffen als der nationale Durchschnitt.

Finanziert werden über die Stiftung Trainings-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Weiters wird pro Teilnehmer ein Schulungs-Arbeitslosengeld von üblicherweise 374 Euro gewährt.

Die Kommission hat am Mittwoch eine parallele Beihilfe auch für 1.500 ehemalige Beschäftigte des schwedischen Autoherstellers Volvo beschlossen (EU-Anteil 9,8 Millionen Euro). Zuvor wurden 5,5 Millionen Euro für gekündigte Nokia-Mitarbeiter von der EU angekündigt. Deutschland wird den Zuschuss verdoppeln.

Globalisierungsfonds: 500 Millionen für Gekündigte
Der jährlich mit 500 Millionen Euro dotierte Globalisierungsfonds wurde im Mai beim EU-Gipfel in Prag grundsätzlich für alle EU-Bürger geöffnet, die wegen der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verlieren. Bisher standen die Gelder aus dem sogenannten Globalisierungsfonds nur dann zur Verfügung, wenn ein Betrieb ins Ausland verlagert wurde. Mit dem Geld hilft die EU gekündigte Arbeitnehmern bei der Jobsuche oder bei Umschulungen. Seit Mai können Mitgliedstaaten die Hilfen schon ab 500 entlassenen Arbeitern bei der EU-Kommission beantragen und nicht wie bisher erst ab tausend. Die maximale Dauer der Hilfen wurde von zwölf auf 24 Monate verdoppelt.

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