Objektivität fehlte

Strittige Anklage bringt Mann bis vor Richter: Freispruch

Tirol
20.10.2009 18:11
So gut die Innsbrucker Staatsanwaltschaft in der Regel auch arbeitet, "bläst" diese doch ab und zu fragwürdige Sachverhalte auf. So geschehen am Dienstag bei Gericht: Eine Anklage, aufgebaut auf widersprüchlichen und lückenhaften Zeugenaussagen, zerrte einen Mann bis vor den Richter. Wo bleibt die Objektivität?

Die Geschichte spielte sich im Innsbrucker Drogenmilieu ab: Ein drogensüchtiges Mädchen (16) schlenderte im Juni 2008 über den Hauptbahnhof. Auf der Suche nach "Stoff".

Sie sprach einen 22-jährigen Innsbrucker an. Er bejahte ihr Ansuchen und nahm sie mit in sein Zimmer in der städtischen Herberge. Dort gab er ihr eine Pille und begleitete sie zurück zum Bahnhof. Auf einer Abkürzung soll er sich plötzlich die Hose runtergezogen und das Mädchen zum Oralverkehr gezwungen haben. Sie konnte flüchten.

Bei der Polizei beschuldigte das vermeintliche Opfer den Mann massiv. Hingegen bei der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht verstrickte sie sich in Widersprüche, machte abweichende Angaben, hatte Erinnerungslücken. Dennoch: Die Staatsanwaltschaft beharrte weiter auf einem Schuldspruch! Und das, obwohl der öffentliche Ankläger laut Strafprozessordnung zur Objektivität verpflichtet ist.

Richter Norbert Hofer (Bild): "Dieser Anschuldigung liegt eher ein Szene-Konflikt zu Grunde, als eine Vergewaltigung. Die Aussage ist lückenhaft und widersprüchlich!" Der Mann wurde frei gesprochen.

von Matthias Holzmann, Tiroler Krone

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