Konflikt eskalierte

Nacktschwimmerin siegt im Streit um Hausabriss

Oberösterreich
21.02.2018 17:29

Auf den ersten Blick ist für das Mininger Ehepaar Anton (76) und Berta Kreilinger (73) der schlimmste Albtraum wahr geworden: Die Gerichte haben in allen Instanzen entschieden, dass ihr Wohnhaus abgerissen werden muss. Kreilinger will aber nun noch einen Joker ziehen und doch noch um einen Umbau ansuchen.

Nach Bürgermeister, Gemeinderat, Landesverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof hat nun noch der Verwaltungsgerichtshof den Abbruchbescheid bestätigt, indem die von den Kreilingers eingebrachte außerordentliche Revision zurückgewiesen wurde.

Nur Beschwerde an Gerichtshof für Menschenrechte bleibt
Damit sind alle Instanzen ausgeschöpft und den Kreilingers bleibt nur noch die Möglichkeit, sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu beschweren. Dieser kann aber keine Entscheidung aufheben, nur eine Entschädigung gewähren.

Umbau um bis zu 40.000 Euro als letzte Möglichkeit
Kreilinger, der mit seiner Frau seit 1971 in dem Haus wohnt, will aber, in Absprache mit seinem Anwalt, nun einen Joker ziehen. Mit der Gemeinde wurde bereits längst über einen Umbau verhandelt, um den Abriss zu verhindern. „Das Ansuchen habe ich aber bisher nicht eingereicht, damit ich mir die Kosten spare, falls das Gericht doch zu unseren Gunsten entscheidet“, so Kreilinger. Er wird aber nun um einen Teilabriss der Garage sowie einen Rückbau der Traufenhöhe ansuchen. „Der Umbau würde mich dann 30.000 bis 40.000 Euro kosten“, so Kreilinger.

Auslöser des Gerichtsstreits war eine Hecke
Doch warum kam es überhaupt zum Gerichtsstreit? Die Kreilingers hatten die Heckenhöhe ihrer Nachbarin bekrittelt. Diese wäre aber auf den Sichtschutz bestanden, den sie zum Nacktschwimmen in ihrem Teich braucht. Als Retourkutsche hat die Nachbarin angebliche Bausünden der Kreilingers angezeigt, unter anderem, dass das Haus zu nahe an der Grundgrenze stehen würde und die Traufe zu hoch wäre.  Bürgermeister Günter Hasiweder stellte  nach entsprechender Prüfung einen Abrissbescheid aus, der von allen Instanzen bestätigt wurde. Im Nachhinein gesehen hätten sich die Kreilingers den ganzen Wirbel ersparen können: Das Landesgericht Ried hat nämlich die 3,2 Meter hohe Hecke vor einem Jahr als ortsüblich eingestuft und damit den Streitursprung relativiert.

Simone Waldl, Kronen Zeitung

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