'Pfusch bei Montage'

Bau- und Projektleiter nach Unfall angeklagt

Steiermark
23.09.2009 13:32
Im April ist in Graz eine Hängebühne aus acht Metern Höhe in die Tiefe gekracht - fünf Männer wurden dabei verletzt. Am Mittwoch mussten sich der Projekt- und der Bauleiter am Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten. Den beiden wird zur Last gelegt, die Hängeplattform in der Innenwand eines Silos nicht ordnungsgemäß montiert und überprüft zu haben, was dann zu dem Absturz der Bühne geführt haben soll. Die Angeklagten erklärten sich für nicht schuldig.

Fünf Personen waren während einer Begehung auf dem Gelände eines Silobaus in der Reininghausstraße auf das Gerüst gestiegen und damit in 50 Meter Höhe gefahren. Bei der Fahrt retour blieb das Seil plötzlich in der Winde stecken und riss ab. Die Plattform krachte zu Boden. Einer der Schwerverletzten ist nach wie vor in einer Rehabilitationsstation in Therapie.

Seil war zu schwach
Der Staatsanwalt meinte, dass die gesamte Montage "ein Pfusch sondergleichen" gewesen sei. Mangelnde statische Berechnungen, die Verwendung einer Winde, die nicht für den Personentransport zugelassen war, und ein zu schwaches Seil sollen zum Absturz der Konstruktion geführt haben. Zusätzlich wird den Angeklagten vorgeworfen, keine Abnahme der Hängeplattform durch einen Ziviltechniker vorgenommen und das maximal zulässige Gewicht nicht ausgewiesen zu haben.

Vor Gericht erklärte der 38-jährige Projektleiter, dass die Vorrichtung grundsätzlich als Materialbühne bestimmt war und nicht zur Beförderung von Personen. Für den Fall, dass doch Menschen mit der Plattform mitfahren, waren Sicherheitsgurte installiert. Diese seien aber nicht von den Betroffenen verwendet worden, verteidigte sich der Erstangeklagte. 

Bauleiter: "Personen sollten gesichert sein"
Auch der 31-jährige Bauleiter blies ins selbe Horn: "Die Personen sollten eigentlich gesichert sein." Die Konstruktion abgenommen habe er jedoch, dabei aber weder das Seil noch die Verwendung der korrekten Winde überprüft. "Ich wusste nicht, dass die Winde keinen Überlastungsschutz hat", so der Zweitangeklagte. Eine Einweisung für die Verwendung der Sanierungsbühne sowie der Sicherheitsgurte habe stattgefunden.

Da einige Zeugen nicht zur Verhandlung erscheinen konnten, vertagte Richter Gernot Patzak den Prozess.

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