Siehe da, die Damen und Herren im Landesparlament wären kaum betroffen. Denn Landtagsabgeordnete sind von diesem - formulieren wir es höflich - "halbweichen" Gesetz überhaupt nur peripher berührt.
Bestimmung "peinlich leer"
Dem Korruptionsrecht ist man nur unterworfen, wenn man seiner Abgeordnetenpflicht nachkommt - und die ist laut Geschäftsordnung des Landtages nur die Teilnahme an Landtags- und Ausschusssitzungen sowie das Abstimmen", recherchierte Zitz. "Schon allein daran zeigt sich, wie peinlich leer bis absurd diese neue Bestimmung ist." Konsequent weiter gedacht, dürfte ein Landtagsabgeordneter also, sobald er die hehre Landstube verlässt, die "Hand aufhalten", zumindest, wenn man das drastisch formulieren möchte.
Für die Umwelt!
Zum Schluss dürfen wir die geschätzten Leser (wieder einmal) auf ein Landes-Kuriosum hinweisen. Papierlose Verwaltung, papierloser Landtag, papierlose Regierung. Was hat es da nicht schon für Jubelmeldungen gegeben. Alles läuft über Internet oder Intranet - oder wie die elektronischen Helferlein sonst heißen mögen. Kein Fuzzerl Papier werde mehr vergeudet, schließlich gehöre die Umwelt geschont!
Und, wie schaut's in der wirklichen Welt aus? Allen Regierungsbüros flatterte vor der langen parlamentarischen Sommerpause ein Schreiben (selbstredend auf Papier) ins Haus, das sie informiert, dass zwischen 13. Juli und 14. September die Regierungssitzungen entfallen. Schöne Ferien! Aber: Für die Sitzung Nummer 1 im Herbst mögen doch bis zum 9. September alle Anträge in "13facher" Ausfertigung übermittelt werden. Erraten, auf Papier...
"Steiermark Inoffiziell" von Gerhard Felbinger, "Steirerkrone"
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