Der Waidmann, ein vereidigter Aufsichtsjäger, hatte die Fähe samt ihren Jungen in einer kleinen Gemeinde nördlich von Graz erschossen. Gesetzlich ist dieses "Vorgehen" erlaubt, der Fuchs darf das ganze Jahr über gejagt werden.
Wenig zu machen
"Nach dem Jagdgesetz ist es verboten, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere zu erlegen", zitiert Landesjägermeister Heinz Gach aus dem Gesetzestext. Aber: Wenn zuerst die Jungtiere und dann die Fähe erlegt werden, ist das wiederum gesetzlich möglich, weil dann ja keine Jungtiere mehr da sind, heißt es. Wer kann schon beweisen, auf wen zuerst geschossen wurde?
"Solche Jäger haben kein Hemmschwelle"
"Solche Jäger haben keine Hemmschwelle. Auch wenn es erlaubt ist, muss man das erst einmal mit seinem Gewissen vereinbaren können. Der betroffene Jäger hat selber Enkelkinder. Wie kann er denen überhaupt noch in die Augen schauen?", schüttelt ein Waidmann den Kopf.
von Eva Molitschnig ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
Symbolbild
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