Ärztin verurteilt

18.000 Euro Strafe für fahrlässige Tötung

Steiermark
09.07.2009 12:21
Eine Ärztin ist am Donnerstag vom Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden (im Bild Richter Gernot Patzak). Die leitende Medizinerin hatte laut Anklage im Sommer 2007 an einer Risikopatientin einen vermeintlichen Routineeingriff vorgenommen, ohne auf den Anästhesisten (Narkosearzt) zu warten. Die Patientin wurde nicht ausreichend überwacht und starb - offenbar auch an den Folgen der Narkose. Die Ärztin bekannte sich überraschenderweise schuldig und wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt.

Gleich zu Beginn der Verhandlung kam es zur unerwarteten Wendung in dem nun schon fast zwei Jahre laufenden Verfahren: Hatte die Ärztin bisher jede Schuld von sich gewiesen, so fühlte sie sich nun doch schuldig am Tod der 40-Jährigen.

Beisein eines Narkosearztes Vorschrift
Die Patientin war wegen Problemen mit der Gallenblase ins LKH Voitsberg gekommen und von dort zur Endoskopie (Untersuchung des Magen-Darmtraktes) ins LKH Graz gebracht worden. Die erfahrene Oberärztin aus Graz sollte die Untersuchung, bei der eine Vollnarkose üblich ist, durchführen. Laut Vorschrift hätte ein Narkosearzt dabei sein sollen, doch die Ärztin fing alleine an. "Ich hab nicht gewusst, dass er nicht kommt", rechtfertigte sie sich.

Richter: "Krankenakte nicht gelesen"
Der Richter warf der Angeklagten vor, die Krankenakte nicht gelesen und somit nicht registriert zu haben, dass es sich bei der Patientin wegen starken Übergewichts, Bluthochdrucks und einer Schilddrüsenüberfunktion um eine Risikopatientin gehandelt habe. Die Patientin habe die Frage nach Vorerkrankungen verneint, meinte die Angeklagte dazu.

Patientin bekam keine Luft mehr
"Sie müssen doch gewusst haben, dass sie erst drei Tage zuvor behandelt worden ist", ließ Richter Gernot Patzak nicht locker. "Kann sein, dass die Befunde da waren", war die Antwort der Beschuldigten. Sie führte die Narkose durch und kümmerte sich dann um das Einführen eines Schlauches durch den Mund, wodurch sie nicht rechtzeitig bemerkte, dass die Patientin Probleme mit der Atmung hatte - und schließlich der Kreislauf versagte. Laut Staatsanwältin wartete sie dann auch noch zu lange, bevor sie mit der Wiederbelebung begann. Die 40-jährige Patientin kam auf die Intensivstation, wo sie einen Tag später an Multiorganversagen starb.

Verteidiger: "Kleiner Organisationsfehler"
Der Verteidiger bezeichnete den Vorgang als "kleinen Organisationsfehler", die Staatsanwältin sprach von "Missinterpretation der Situation". Der Richter befand, dass es "ein menschlicher Fehler" gewesen sei. Er verurteilte die Ärztin zu einer unbedingten Geldstrafe von 18.000 Euro. Sie nahm die äußerst milde Strafe sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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