Der Grazer Arzt, der an der Universitätsklinik und in seiner Privatpraxis arbeitete, war bekannt dafür, eher brusterhaltend zu behandeln, während einige Kollegen Amputationen für sicherer hielten. Nachdem es immer wieder zu Streitigkeiten mit Kollegen gekommen war, begann man seitens des LKH intern zu ermitteln. Als sich herausstellte, dass bei einer Patientin einige Tupfer in der Brust vergessen worden waren, wurde der Arzt suspendiert. Es wurde ihm außerdem vorgeworfen, im Nachhinein Krankenakten verändert zu haben.
Er fühlte sich größtenteils nicht schuldig, und sah sich als Opfer einer Intrige, da er ein Brustkrebs-Zentrum am LKH installieren wollte. "Zwei bis drei andere Kollegen befürchteten, dadurch Patientinnen zu verlieren", meinte der Arzt.
Das Oberlandesgericht entschied, dass es sich nicht um fahrlässige Körperverletzung, sondern nur um Gefährdung der körperlichen Sicherheit gehandelt hatte, die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung blieb dagegen aufrecht.
Symbolbild
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