01.07.2009 12:50 |

9.000 Euro Strafe

Schuldspruch gegen Grazer Arzt bestätigt

Im Fall jenes Grazer Brustkrebs-Spezialisten, der im Oktober vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden ist, wurde der Schuldspruch bestätigt, die Strafe aber geringfügig vermindert. Das Oberlandesgericht befand eine bedingte Haftstrafe von sieben statt acht Monaten für angemessen, die Geldstrafe von 9.000 Euro blieb dagegen gleich, erklärte Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer am Mittwoch.
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Der Grazer Arzt, der an der Universitätsklinik und in seiner Privatpraxis arbeitete, war bekannt dafür, eher brusterhaltend zu behandeln, während einige Kollegen Amputationen für sicherer hielten. Nachdem es immer wieder zu Streitigkeiten mit Kollegen gekommen war, begann man seitens des LKH intern zu ermitteln. Als sich herausstellte, dass bei einer Patientin einige Tupfer in der Brust vergessen worden waren, wurde der Arzt suspendiert. Es wurde ihm außerdem vorgeworfen, im Nachhinein Krankenakten verändert zu haben.

Er fühlte sich größtenteils nicht schuldig, und sah sich als Opfer einer Intrige, da er ein Brustkrebs-Zentrum am LKH installieren wollte. "Zwei bis drei andere Kollegen befürchteten, dadurch Patientinnen zu verlieren", meinte der Arzt.

Das Oberlandesgericht entschied, dass es sich nicht um fahrlässige Körperverletzung, sondern nur um Gefährdung der körperlichen Sicherheit gehandelt hatte, die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung blieb dagegen aufrecht.

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