Unter die Offenlegung fallen Beiträge der Mitglieder sowie Zuwendungen von Trägern politischer Mandate und Funktionären. Weiters gehören dazu Bruttoeinnahmen aus parteieigenen Publikationen und Veranstaltungen. Diese sollen differenziert werden nach Einnahmen aus Verkauf, Inseraten sowie sonstigen Einnahmen.
Stiftungen werden transparent
Publik gemacht werden sollen Einnahmen parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit sowie von Unternehmen, an denen die jeweilige Partei beteiligt ist. Dies soll auch für die unter dem Einfluss einer Partei stehenden Stiftungen einschließlich all ihrer Beteiligungen an Unternehmungen sowie deren Töchter gelten.
Spender werden enthüllt
"Lebende" Subventionen, also von Interessensvertretungen über einen fixen Zeitraum zur Verfügung gestellte Kräfte, sind ebenfalls von einer Veröffentlichungspflicht betroffen. Weiters enthüllt werden müssen Namen von Spendern, die im Jahr insgesamt über 1.000 Euro an eine Partei gespendet haben, unter Angabe der Gesamthöhe aller Zuwendungen. Dies gelte auch für die Namen der Gönner bei Sach- und Personalspenden oder Kostenübernahmen zugunsten einer Partei im Gesamtwert von über 1.000 Euro.
Angegeben werden müssen sämtliche Ausgaben der Partei - wie Personalaufwand, Büroaufwand und Anschaffungen, Ausgaben für Werbemittel, Ausgaben parteieigener Unternehmen getrennt für jedes Unternehmen, Zinszahlungen für Kredite, Kreditrückzahlungen. Dies treffe auch für die unter dem Einfluss einer Partei stehenden Stiftungen einschließlich all ihrer Beteiligungen an Gesellschaften, sonstigen Unternehmungen, sowie deren Tochterunternehmungen zu.
Offenlegung von Aufträgen und Förderungen
Eine Offenlegung aller öffentlichen Aufträge und Förderungen an Unternehmungen oder Gesellschaften, an denen eine Partei direkt oder indirekt beteiligt ist, ist ebenfalls vorgesehen. Dies erstreckt sich auf alle unter dem Einfluss einer Partei stehenden Stiftungen einschließlich all ihrer Beteiligungen an Unternehmungen.
von Gerhard Felbinger ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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