Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, hatte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien abgesetzt, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb. Das selbstgewählte Exil nützte er laut Anklage, um seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene zu festigen, indem er weiter seine Zeitschrift "Halt!" und zwei Bücher herausgab.
Anwalt Schaller unterstützt Honsik
Zu jeder inkriminierten Passage wollte sich der Angeklagte nun verteidigen, wobei ihn sein Anwalt Herbert Schaller tatkräftig unterstützte. Schaller gab unter anderem zu bedenken, die "deutsche Justiz" habe mittlerweile festgestellt, "dass es die Gaskammern so nicht gegeben hat."
Honsik wiederum behauptete, im Konzentrationslager Mauthausen wären "im Nachhinein Rekonstruktionen" vorgenommen worden. Man habe "das jüdische Verfolgungsschicksal missbraucht, um eine gewisse Propaganda zu betreiben". "Als Historiker sind sie eine absolute Null", warf daraufhin Richter Andreas Böhm ein.
Kein "totales Bestreiten" mehr
Honsik ließ sich davon nicht beirren. Er erläuterte, warum er seit 1994 die Existenz der Gaskammern nicht mehr "total" bestreite. Im selben Atemzug kündigte er allerdings "Beweise" an, denen zufolge die Vernichtung in Auschwitz "außerhalb des Lagers, in kürzlich entdeckten Räumlichkeiten im Wald" erfolgt sei.
Noch im Jahr 1991 - und damit 46 Jahre nach Kriegsende - hatte Honsik in seiner Zeitschrift die Massenvernichtung in Auschwitz "kranken Hirnen der alliierten Propaganda" zugeschrieben. Damit konfrontiert, stellte er nun fest: "Ich habe fest geglaubt, dass es die Vernichtung der Juden in den Gaskammern nicht gegeben hat." Geleugnet habe er diese jedoch nicht. Falls sich dennoch "jemand darüber gekränkt hat, bedaure er das", so Honsik.
Euphorie wegen gescheitertem Gutachter
Er habe sich damals "in voller Euphorie" befunden, weil ein Wiener Zeitgeschichtler, der im Gerichtsauftrag ein Gutachten über die Existenz von Gaskammern erstellen sollte, "keine Beweise" geliefert hätte.
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