Die beiden befreundeten Männer hatten in einem Cabrio eine Probefahrt unternommen. Beide hatten vorher ein paar Bier getrunken, der Angeklagte hatte laut Gutachterin mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut. Wegen überhöhter Geschwindigkeit flog der Wagen in einer Kurve von der Fahrbahn und krachte gegen eine Böschung. Dabei erlitt einer der Männer tödliche Verletzungen.
Keine Erklärung für Erinnerungslücken
"Haben Sie das Auto gelenkt?", fragte Richter Gernot Patzak den Angeklagten. "Nein", so die Antwort. An den Unfall selbst will er sich aber nicht erinnern können, wohl aber an alles davor und danach. "Diese minutenhaften Erinnerungslücken lassen sich nicht erklären", meinte die medizinische Sachverständige.
Zeuge beschuldigte Angeklagten
Aufgrund der Verletzungen der beiden Männer und des Kfz-Gutachtens sei es daher so gut wie sicher, dass der Angeklagte das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt hatte. Außerdem wurden die Angaben eines Zeugen verlesen, der gesehen haben will, dass der Beschuldigte am Steuer des Autos gesessen ist.
"Eine b'soffene G'schicht"
"Es ist mir unverständlich, wie man sich derart ungeschickt verantworten kann", meinte Staatsanwalt Ewald Hörzer, der schon allein auf Grund der Alkoholisierung für eine strenge Strafe plädierte. "Es war eine b'soffene G'schicht", wollte dagegen der Verteidiger die Sache herunterspielen. Das Gericht sah das nicht so harmlos: Ein Jahr unbedingte Haft für den Oststeirer war das Ergebnis der Verhandlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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