Gesetzesnovelle

Private Friedhöfe in der Steiermark bald möglich

Steiermark
05.03.2009 15:00
Im Zuge der Novellierung des Leichenbestattungsgesetzes, das demnächst im steirischen Landtag verhandelt wird, soll der Betrieb von Friedhöfen, der gegenwärtig Gemeinden und Religionsgemeinschaften vorbehalten ist, auch für konzessionierte private Betreiber geöffnet werden. Um den "spirituellen Pluralismus abzubilden" wollen die Grünen auch die Aufhebung der Einsargungspflicht erreichen.

Angeknüpft wird bei dem von der Sanitätsabteilung des Landes vorgelegten Entwurf an internationale Entwicklungen, darunter beispielsweise das Verstreuen von Asche der Toten in "Friedenswäldern". 

Bestatter als Friedhofsbetreiber
In der Novelle ist nun die Lockerung der Bestimmung vorgesehen, dass Asche in Urnen "dauerhaft" aufbewahrt werden muss. Auch sollen künftig konzessionierte Bestattungsunternehmen Friedhofsanlagen betreiben können. Zumal solche schon jetzt von Gemeinden über Kapitalgesellschaft geführt würden, wolle man hier nur eine Klarstellung erreichen, heißt es aus der Abteilung.

Während die Kirchen um die Friedhofs- und Totenkultur fürchten, sieht das die Grünen-Mandatarin Edith Zitz pragmatisch: "Es gibt viele Menschen ohne Bekenntnis. Auch sie wollen ein Ritual, aber eben kein Christliches."

Zitz: "Wäre auch ein Stück Integrationspolitk"
Ein Anliegen sind Zitz die Bedürfnisse von muslimischen und jüdischen Mitbürgern. "Es wäre auch ein Stück Integrationspolitik, auf die Riten der anderen Religionsgemeinschaften einzugehen", fordert Zitz eine Lockerung der Einsargungspflicht und auch des Passus, dass zwischen Tod und Begräbnis mindestens 48 Stunden vergehen müssen. Die Grünen wünschen sich hier Ausnahmen, die dann über die Friedhofsordnungen vollzogen werden könnten.

Beschluss noch vor dem Sommer wahrscheinlich
Nach Ende der Begutachtung wird nun der Entwurf adaptiert und in eine Regierungsvorlage gekleidet. Noch vor dem Sommer soll dann die Novelle im Landtagsausschuss behandelt und vermutlich auch beschlossen werden.

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