Wabl, Sprecher der Bürgerinitiative "feinstaub.at", rechnet allerdings nicht damit, dass das Gericht auf den angebotenen Vergleich eingeht. Das Urteil ergehe schriftlich. Wie Wabl sagte, gehe es im zweiten Durchgang des Rechtsstreits um die Beweislast, die nach Ansicht des Gerichts vom Kläger bzw. angeblich Geschädigten zu erbringen sei. Im ersten Durchgang, das die Stationen Landesgericht - Oberlandesgericht - OGH durchlaufen hatte, sei es um den Nachweis des Primärschadens gegangen.
Nach einer Ablehnung durch das Oberlandesgericht hatte Wabl schließlich vom OGH grünes Licht für eine erneute Klage gegen die Republik bekommen und war am Landesgericht vor dem gleichen Richter gelandet, gegen dessen erneut ablehnende Entscheidung er wieder berufen hatte.
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