Feinstaub-Klage

Prozess ging in Graz in zweite Berufungsrunde

Steiermark
21.01.2009 19:05
Die seit 2005 von einem Grazer betriebene Feststellungsklage, welche die Verantwortlichkeit des Staates bei möglichen Schäden durch Feinstaub klären soll, ist am Dienstag in eine weitere Runde gegangen. Verhandelt wurde vor dem Oberlandesgericht in Graz. Kläger Christian Wabl (Bild) bot einen Vergleich an: "Werden die Grenzwerte bis 2011 nicht eingehalten, soll es als Entschädigung eine Woche Gratis-Öffis in Graz geben".

Wabl, Sprecher der Bürgerinitiative "feinstaub.at", rechnet allerdings nicht damit, dass das Gericht auf den angebotenen Vergleich eingeht. Das Urteil ergehe schriftlich. Wie Wabl sagte, gehe es im zweiten Durchgang des Rechtsstreits um die Beweislast, die nach Ansicht des Gerichts vom Kläger bzw. angeblich Geschädigten zu erbringen sei. Im ersten Durchgang, das die Stationen Landesgericht - Oberlandesgericht - OGH durchlaufen hatte, sei es um den Nachweis des Primärschadens gegangen.

Nach einer Ablehnung durch das Oberlandesgericht hatte Wabl schließlich vom OGH grünes Licht für eine erneute Klage gegen die Republik bekommen und war am Landesgericht vor dem gleichen Richter gelandet, gegen dessen erneut ablehnende Entscheidung er wieder berufen hatte.

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