Vorerst können nur jene Personen Lose reservieren, die sich in die Mailingliste auf der Website zur Hausverlosung eingetragen haben. Ab wann eine Reservierung auch für andere möglich ist, war am Mittwoch noch nicht bekannt.
Noch kein Losverkauf
Mit dem Verkauf der Spielscheine wird noch zugewartet. Es sei nämlich weiter unklar, ob für den Veräußerer eine Einkommenssteuerpflicht vorliegt, so der mit der Verlosung betraute Weizer Notar Alexander Starkel. Sobald das Finanzministerium Auskunft erteilt, startet der Verkauf.
Sollte der Besitzer des Anwesens Einkommenssteuer abführen müssen, "hätte er das Haus gleich verschenken können", so Starkel. Der Erlös würde dann unter dem Schätzwert von rund 430.000 Euro liegen, da aus dem Losverkauf maximal rund 575.000 Euro lukriert werden können.
Kärntner könnten Verlust machen
Auf jene Kärntner Familie angesprochen, die den Hausverlosungs-Trend ausgelöst und die 99-Euro-Lose für ihre Villa bereits verkauft hat, meinte Starkel, dass diese "einen Verlust machen würde", falls das Ministerium eine Einkommensteuerpflicht erkennt.
Tausende Zugriffe auf Website
Der genaue Zeitpunkt der Verlosung hängt auch von der Nachfrage ab. Sollten bis zum 1. Juni nicht 8.000 Lose verkauft sein, bleibt das Anwesen in der Gemeinde St. Georgen/Stiefing bei seinem derzeitigen Besitzer und die "Glücksritter" erhalten ihr Geld (abzüglich 15 Euro Unkostenbeitrag) zurück. Das Interesse sei aber groß, so die Noch-Hausbesitzer auf ihrer Website. Es habe bisher über 18.000 Zugriffe auf die Seite gegeben, mehrere tausend User hätten sich vorregistrieren lassen.
Zuvor keinen Käufer gefunden
Nach dem Vorbild einer Kärntner Familie verkündeten die Südsteirer bereits im Dezember, ihr rund 220 Quadratmeter großes Landhaus samt Nebengebäude und knapp drei Hektar Wiese und Wald zu verlosen. Zuvor hatten sie ihr Anwesen aufgrund des hohes Preises (Schätzwert 430.000 Euro) nicht losbekommen.
Wer sich für das Landhaus interessiert, sollte übrigens nicht öffentlichkeitsscheu sein. Mit den Geschäftsbedingungen stimmt "der Gewinner (...) schon heute der Veröffentlichung seiner persönlichen, gesetzlich ungeschützten Daten (Name, Vorname, Wohnort) in nationalen und internationalen Medien, auch mit Foto, zu".
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