Man rechne damit, dass es bereits mehr Beschwerden gebe, die bei anderen Stellen deponiert wurden und erst weitergeleitet werden müssen, so die für das Rauchverbot zuständige Bau- und Anlagenbehörde im Magistrat Graz.
Mit Kontrollen "hinten nach"
Hinsichtlich der Kontrolle räumte die Behörde ein, dass man nach einer Meldung mit der Kontrolle mehrere Tage "hinten nach sei". Daher werde die Beweisführung nicht leicht werden.
Bis zu 10.000 Euro Strafe
Gaststätten, die sich nicht an die Bestimmungen halten, können bei Bezirksämtern und Magistraten gemeldet werden. Erst im Anschluss nach einer Überprüfung können die Behörden eine Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro verhängen.
Symbolbild
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