Von der zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark hieß es am Donnerstag, dass die von den Bezirkshauptmannschaften eingeforderten Strafen trotzdem bezahlt werden müssen. Der Grund dafür sei, dass die Bezirkshauptmannschaften die Daten zu Recht besitzen. Lediglich die Messung sei rechtswidrig gewesen. Wie viele Gemeinden Messungen von "Privatsheriffs" durchführen ließen, könne nur schwer gesagt werden, da es laut Land Steiermark keine Meldepflicht dafür gebe.
"Recht auf Geheimhaltung"
Steirische Medien hatten zuletzt berichtet, dass die Datenschutzkommission die Tempomessung von privaten Firmen unterbinde, da es ein Eingriff in die Rechte der Autofahrer sei. Der Lenker werde zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort digital fotografiert. Doch der Betroffene habe das Recht auf Geheimhaltung solcher personenbezogener Daten, weshalb die Messung von Privaten datenschutzwidrig ist.
Symbolbild
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